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Thailand-Glossar: Begriffe von A bis Z

Hier erkläre ich die 43 Begriffe, die Ihnen beim Umzug nach Thailand und im Alltag dort immer wieder begegnen: vom DTV und der 90-Tage-Meldung über Remittance-Regel und Wegzugsbesteuerung bis zu PromptPay und Wai. Wo es einen ausführlichen Artikel gibt, führt „Mehr dazu“ direkt dorthin.

Stand der Erklärungen: 29. September 2026. Wo eine Angabe ein eigenes Prüfdatum hat, steht es dabei. Das Glossar erklärt Begriffe und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

A

Abmeldebescheinigung

Nachweis über die Abmeldung des Wohnsitzes nach § 17 BMG. Gebraucht wird sie von Banken, Versicherern und dem Finanzamt, für Sonderkündigungsrechte und bei einer späteren Rückkehr. Dauerhaft aufbewahren.

Mehr dazu: Abmeldung aus Deutschland

Amphoe

Thailändisches Bezirksamt. Zuständig unter anderem für die Registrierung der Ehe und die Eintragung eines Ehevertrags.

Mehr dazu: Heirat in Thailand und Erbrecht

Ansässigkeitsbescheinigung

Bestätigung der thailändischen Steuerbehörde, dass Sie dort steuerlich ansässig sind. Beleg gegenüber dem deutschen Finanzamt; eine allgemeine Vorlagepflicht nennen die geprüften amtlichen Quellen nicht, bei Sachverhalten im Ausland müssen Sie die Beweismittel aber selbst beschaffen (§ 90 Abs. 2 AO). Das Revenue Department verlangt dafür unter anderem eine thailändische Steuernummer und eine abgegebene Steuererklärung.

Mehr dazu: Deutsche Rente in Thailand

Anwartschaftsversicherung

Erhält einen ruhenden Krankenversicherungsschutz. In der privaten Krankenversicherung existenziell; ob sie nur den Gesundheitszustand oder zusätzlich das Eintrittsalter sichert, regeln die Anwartschaftsbedingungen des Versicherers. In der gesetzlichen nach der Auslegung des GKV-Spitzenverbands eine freiwillige Mitgliedschaft mit ruhendem Leistungsanspruch, die als Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner zählt; wer pflicht- oder familienversichert war, zeigt sie binnen drei Monaten nach dem Ende dieser Versicherung an.

Mehr dazu: Zurück in die GKV nach dem Auswandern

AStG

Außensteuergesetz. Enthält unter anderem § 2 (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) und § 6 (Wegzugsbesteuerung).

Mehr dazu: Wegzugsbesteuerung

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B

Beschränkte Steuerpflicht

Steuerpflicht in Deutschland auf Einkünfte aus deutschen Quellen, auch nach dem Wegzug. Grundlage: § 49 EStG. Für Renten: § 49 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 EStG.

Mehr dazu: Abmeldung aus Deutschland

BOI

Board of Investment. Thailändische Investitionsbehörde. Zuständig für das LTR-Visum und für die Förderung von Unternehmen, die ausnahmsweise vollständig in ausländischer Hand stehen dürfen.

Mehr dazu: LTR-Visum und Thailand Privilege

Border Run

Kurze Ausreise mit anschließender Wiedereinreise, um einen frischen Aufenthaltsstempel zu erhalten. Beim DTV systemkonform, bei visumfreier Einreise riskant, und seit dem 15. September 2026 über Landgrenzen auf zwei visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt.

Mehr dazu: Visumfrei nach Thailand

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C

Chanote

Höchste Stufe der thailändischen Grundbuchurkunde mit exakter Vermessung.

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D

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen. Verhindert nicht die Besteuerung, sondern entscheidet, welcher Staat besteuern darf. Das Abkommen zwischen Deutschland und Thailand stammt von 1967.

Mehr dazu: Deutsche Rente in Thailand

Digital Work Permit

Elektronische Arbeitserlaubnis, die zum LTR-Visum in bestimmten Kategorien gehört.

Mehr dazu: LTR-Visum und Thailand Privilege

DTV

Destination Thailand Visa. Fünf Jahre gültig, 180 Tage Aufenthalt je Einreise, einmal je Einreisestempel um bis zu 180 Tage verlängerbar, im Ermessen der Behörde; die Immigration Division 1 in Bangkok verlangt dafür vom Hauptantragsteller erneut einen Finanznachweis über 500.000 THB, von Angehörigen nicht.

Finanznachweis beim Antrag 500.000 THB: Die Botschaft Berlin verlangt Kontoauszüge der letzten drei Monate mit Mindestguthaben, Frankfurt nennt sie als Beispiel, München nennt keinen Zeitraum; alternativ ein Sponsorschreiben.

Erteilt für Workcation (Remote-Arbeit für das Ausland), Thai-Soft-Power-Aktivitäten sowie Ehepartner und Kinder unter 20 Jahren. Keine Arbeitserlaubnis; eine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht wurde bei der Prüfung am 28. September 2026 nicht gefunden. Seit 31. August 2026 Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes im Antragsland statt des bisherigen Nachweises des aktuellen Aufenthaltsorts, zusätzlich polizeiliches Führungszeugnis.

Mehr dazu: DTV-Visum Thailand

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E

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

§ 2 AStG. Kann bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Wegzugsjahr wirken, wenn alle Voraussetzungen zusammentreffen: fünf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht als Deutscher in den zehn Jahren vor dem Wegzug, Ansässigkeit in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung oder in keinem Staat, wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, Einkünfte über 16.500 Euro (nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. Dezember 2023 ohne Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen von der deutschen Besteuerung auszunehmen sind). Gegenbeweis: Die vom Einkommen insgesamt zu zahlenden Steuern betragen mindestens zwei Drittel der deutschen Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht.

Mehr dazu: Wegzugsbesteuerung

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F

Farang

Umgangssprachliche thailändische Bezeichnung für westliche Ausländer. In aller Regel neutral gemeint.

Freehold

Volleigentum. Für Ausländer bei Eigentumswohnungen möglich (innerhalb der 49-Prozent-Quote), bei Land nicht.

Mehr dazu: Condo kaufen als Ausländer

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G

GKV / PKV

Gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung.

Mehr dazu: Krankenversicherung in Thailand

Grab

In Thailand verbreitete App zur Vermittlung von Fahrten und Lieferungen.

Mehr dazu: Leben in Thailand als Deutscher

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H

Habitation

Eingetragenes Wohnrecht an einer Immobilie. Absicherungsinstrument, wenn das Eigentum bei einem thailändischen Partner liegt.

Mehr dazu: Heirat in Thailand und Erbrecht

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K

Kassenstaatsprinzip

Grundsatz, nach dem der zahlende Staat besteuert. Im DBA Deutschland–Thailand in Artikel 18 Absatz 2 verankert; gilt unstrittig für Beamtenpensionen.

Mehr dazu: Deutsche Rente in Thailand

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L

Lèse-majesté

§ 112 des thailändischen Strafgesetzbuchs: Verleumdung, Beleidigung oder Bedrohung von König, Königin, Thronfolger oder Regent; drei bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe, auch für Äußerungen in sozialen Netzwerken und für Taten im Ausland (§ 7 Nr. 1).

Mehr dazu: Leben in Thailand als Deutscher

Leasehold

Pachtrecht, Höchstdauer 30 Jahre. Ob Verlängerungsklauseln künftige Eigentümer binden, ist unsicher; es gibt Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, nach denen sie das nicht tun, eine amtliche Fundstelle dazu liegt mir nicht vor. Rechnen Sie nur mit den 30 eingetragenen Jahren.

Mehr dazu: Condo kaufen als Ausländer

LTR

Long-Term Resident Visa. Zehn Jahre (5+5), Schwelle je nach Kategorie: 80.000 USD persönliches Einkommen im Zweijahresdurchschnitt (Work-from-Thailand, Highly-Skilled), 80.000 USD passives Einkommen im Jahr, gemessen zum Zeitpunkt des Antrags (Wealthy Pensioner), 1 Mio. USD Vermögen und 500.000 USD Investition (Wealthy Global Citizen).

Digital Work Permit nicht für Work-from-Thailand, 17 Prozent Steuersatz nur für Highly-Skilled Professionals, Steuerbefreiung ausländischer Einkünfte in den übrigen drei Kategorien (ob Arbeit, die in Thailand für einen ausländischen Arbeitgeber geleistet wird, als ausländische Einkunft gilt, ist offen), jährliche statt vierteljährlicher Meldung.

Mehr dazu: LTR-Visum und Thailand Privilege

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M

Mai pen rai

„Macht nichts“, „kein Problem“. Mehr als eine Floskel: beschreibt eine Haltung im Umgang mit Konflikten.

Mehr dazu: Leben in Thailand als Deutscher

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N

Nießbrauch (Usufruct)

Eingetragenes Nutzungs- und Fruchtziehungsrecht, auf Lebenszeit bestellbar. Das wichtigste Absicherungsinstrument, wenn Land auf den Namen eines thailändischen Partners läuft.

Mehr dazu: Heirat in Thailand und Erbrecht

Nominee-Struktur

Illegale Konstruktion, bei der thailändische Gesellschafter Anteile formal halten, wirtschaftlich aber ein Ausländer berechtigt ist. Strafbar nach dem Foreign Business Act, auch für den Ausländer, der sie zulässt: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder 100.000 bis 1.000.000 Baht Geldstrafe oder beides; das Gericht ordnet außerdem die Beendigung der Beteiligung an (Section 36, geprüft 28. September 2026).

Mehr dazu: Arbeiten in Thailand

Non-Immigrant O

Aufenthaltsstatus, der im Land aus einer visumfreien Einreise oder einem Touristenvisum umgewandelt werden kann. Beim Guthabensweg braucht die Umwandlung ein thailändisches Konto, das Banken 2026 nach Berichten mit diesen Aufenthaltstiteln meist nicht eröffnen; beim Einkommensweg verlangt die Immigration einen Einkommensnachweis, für den die Deutsche Botschaft Bangkok eine Renten- und Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Immigration ausstellt.

Rentner ab 50 mit staatlicher Rente können es bei der Botschaft Berlin und den Generalkonsulaten Frankfurt und München auch direkt als 90-Tage-Visum „Ruhestand“ beantragen. Für Rentner: keine visumsrechtliche Krankenversicherungspflicht, kein Führungszeugnis, kein ärztliches Attest. Geforderte Beträge wie beim O-A.

Mehr dazu: Rentnervisum Thailand

Non-Immigrant O-A

Rentnervisum, beantragt bei der Vertretung im Land Ihres ständigen Wohnsitzes. Zwingend mit Krankenversicherung über mindestens 3.000.000 Baht beziehungsweise 100.000 US-Dollar, bestätigt durch das Foreign Insurance Certificate des Versicherers, dazu Führungszeugnis und ärztliches Attest.

Auch für die Verlängerung in Thailand verlangt die Immigration eine Krankenversicherung oder ausländische Sozialleistung über mindestens 100.000 US-Dollar beziehungsweise 3.000.000 Baht für die gesamte Aufenthaltsdauer; lehnt ein Versicherer ab, ersatzweise ein Guthaben von 3.000.000 Baht bei einer Bank in Thailand (Immigration Division 1, Verlängerung Ruhestand, geprüft 29. September 2026).

Mehr dazu: Rentnervisum Thailand

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O

OIC

Office of Insurance Commission. Thailändische Versicherungsaufsicht. Über sie prüfen Sie, ob ein thailändischer Versicherer zugelassen ist. Für das Non-O-A lässt die Botschaft Berlin inzwischen auch ausländische Versicherer zu (Stand September 2026).

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P

Por. 161/2566

Verwaltungsanweisung des thailändischen Revenue Department vom 15.09.2023, in Kraft seit 01.01.2024. Regelt die Besteuerung von Einkünften aus Tätigkeit oder Vermögen im Ausland, die nach Thailand gebracht werden (§ 41 Abs. 2 Revenue Code).

Mehr dazu: Steuern in Thailand: die Remittance-Regel

PromptPay

Thailands nationales Sofortüberweisungssystem, im Alltag per QR-Code allgegenwärtig. Läuft über ein thailändisches Bankkonto oder eine angeschlossene E-Wallet.

Mehr dazu: Wise in Thailand 2026

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R

Remittance-Besteuerung

Prinzip, nach dem Auslandseinkommen erst besteuert wird, wenn es ins Land überwiesen wird. In Thailand gilt es für Einkünfte aus Tätigkeit oder Vermögen im Ausland (§ 41 Abs. 2 Revenue Code) und seit dem 1. Januar 2024 nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Sie waren im Jahr der Erzielung thailändischer Steuerresident, und das Einkommen wurde am oder nach dem 1. Januar 2024 erzielt (Por. 161/2566, Por. 162/2566).

Einkommen aus Arbeit, die in Thailand geleistet wird, ist nach dem Wortlaut von § 41 Abs. 1 dagegen steuerpflichtig, gleich wo es gezahlt wird; ob das für Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber gilt, klärt ein thailändischer Steuerberater. Gegenmodell zur deutschen Welteinkommensbesteuerung. Geprüft: 28. September 2026.

Mehr dazu: Steuern in Thailand: die Remittance-Regel

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S

Sin Sod

Traditionelle Zahlung an die Familie der Braut. Gesellschaftliche Konvention, keine Rechtspflicht.

Mehr dazu: Heirat in Thailand und Erbrecht

Songthaew

Umgebauter Pick-up als Sammeltaxi, außerhalb Bangkoks verbreitet.

Mehr dazu: Leben in Thailand als Deutscher

Steuerresidenz Thailand

Ab 180 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr. Wird jahresweise bestimmt.

Mehr dazu: Steuern in Thailand: die Remittance-Regel

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T

TDAC

Thailand Digital Arrival Card. Seit 1. Mai 2025 vor jeder Einreise online auszufüllen, kostenlos, ersetzt die Papierkarte TM6. Abrufbar unter tdac.immigration.go.th. Für die 90-Tage-Meldung wird ihre Nummer nicht gebraucht (geprüft 28. September 2026).

Mehr dazu: TM30, TM47 und TDAC

Teileinkünfteverfahren

Besteuerungsmethode bei Anteilen an Kapitalgesellschaften: 60 Prozent des Gewinns unterliegen dem persönlichen Steuersatz, 40 Prozent bleiben steuerfrei. Beim höchsten Steuersatz von 45 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag höchstens rund 28,5 Prozent, ohne eine etwaige Kirchensteuer.

Mehr dazu: Wegzugsbesteuerung

Thailand Privilege

Früher „Thailand Elite“. Kostenpflichtiges Aufenthaltsprogramm, 650.000 bis 5.000.000 THB je nach Paket und Laufzeit. Keine Arbeitserlaubnis. Nicht erstattungsfähig.

Mehr dazu: LTR-Visum und Thailand Privilege

TM30

Meldung der Unterkunft durch den Unterkunftgeber, binnen 24 Stunden nach dem Einzug (§ 38 Immigration Act). Üblicher Adressnachweis bei Visumsangelegenheiten. Verstöße sind für den Unterkunftgeber mit einer Geldstrafe bis 2.000 Baht bedroht, für Hotelbetreiber mit 2.000 bis 10.000 Baht (§ 77 Immigration Act).

Nach Berichten verlangen manche Immigration Offices die TM30 für die 90-Tage-Meldung, viele zudem nach jeder Rückkehr aus dem Ausland; eine veröffentlichte Regel für beides wurde bei der Prüfung am 28. September 2026 nicht gefunden. Für die Verlängerung des DTV nennt die Immigration Division 1 eine Kopie der TM30 ausdrücklich.

Mehr dazu: TM30, TM47 und TDAC

TM47

90-Tage-Meldung der Adresse durch den Ausländer selbst. Wege: persönlich, durch einen Beauftragten, per Einschreiben (15 Tage vor dem Stichtag abschicken) oder online (nicht für die erste Meldung und nicht für die erste nach einem Passwechsel; für diese nennt die Immigration nur persönlich oder durch einen Beauftragten).

Fenster: 15 Tage vor bis 7 Tage nach Ablauf; online nur bis zum Stichtag, danach nur beim Immigration Office. Nach Ablauf des Fensters nur noch persönlich, mit Bußgeld 2.000 THB.

Mehr dazu: Die 90-Tage-Meldung

TM.7

Formular für die Verlängerung des Aufenthalts.

Mehr dazu: DTV-Visum Thailand

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W

Wai

Grußgeste mit zusammengelegten Händen. Gruß, Dank und Respektsbekundung.

Mehr dazu: Leben in Thailand als Deutscher

Wegzugsbesteuerung

§ 6 AStG. Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns beim Wegzug auf Anteile an Kapitalgesellschaften, an denen in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent gehalten wurde, bei mindestens sieben Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den zwölf Jahren vor dem Wegzug. Für Fonds gilt seit 2025 § 19 Abs. 3 InvStG. Ratenzahlung in sieben Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung.

Mehr dazu: Wegzugsbesteuerung

Welteinkommensprinzip

Besteuerung des gesamten weltweiten Einkommens, unabhängig von der Quelle. Gilt in Deutschland bei unbeschränkter Steuerpflicht und ist der Gegensatz zur thailändischen Remittance-Besteuerung.

Mehr dazu: Abmeldung aus Deutschland

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Dieses Glossar erklärt Begriffe zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.