Steuern in Thailand – die Remittance-Regel seit 2024 erklärt
Kurz gesagt: Wer sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr in Thailand aufhält, ist dort Steuerresident. Seit dem 1. Januar 2024 (Por. 161/2566) besteuert Thailand Auslandseinkommen, das nach Thailand überwiesen wird, aber nur, wenn es ab 2024 erzielt wurde und Sie im Jahr der Erzielung Steuerresident waren. Geld, das im Ausland bleibt, wird nicht erfasst.
Was seit dem 1. Januar 2024 gilt
Thailand besteuert Ausländer nach denselben Sätzen wie thailändische Staatsangehörige. Am Anfang steht die Steuerresidenz: Wer sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr im Land aufhält, ist Steuerresident. Für Residenten gilt seit dem 1. Januar 2024 die Verwaltungsanweisung Por. 161/2566 des Revenue Department. Danach ist Auslandseinkommen steuerpflichtig, sobald es nach Thailand überwiesen wird. Das gilt aber nur, wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind:
- Sie waren in dem Kalenderjahr, in dem das Einkommen erzielt wurde, thailändischer Steuerresident — mindestens 180 Tage in jenem Kalenderjahr.
- Das Einkommen wurde am oder nach dem 1. Januar 2024 erzielt.
Fehlt eine der beiden Bedingungen, bleibt das überwiesene Geld außen vor. Was im Ausland bleibt, wird gar nicht erfasst. Deutschland erfasst dagegen bei unbeschränkter Steuerpflicht das Welteinkommen.
Rechtsstand: Departmental Instruction Por. 161/2566, erlassen am 15. September 2023, in Kraft seit 1. Januar 2024. Por. 162/2566 stellt klar, dass nur Einkünfte erfasst sind, die ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurden. Eine Lockerung ist angekündigt, aber nicht veröffentlicht. (Stand 15. September 2026)
Steuerresident ab 180 Tagen im Kalenderjahr
Gezählt wird das Kalenderjahr, kein rollierender Zeitraum von zwölf Monaten. Wer von Oktober bis März durchgehend in Thailand ist, erreicht in keinem der beiden Kalenderjahre 180 Tage und ist in beiden Jahren kein Steuerresident.
Die Residenz wird für jedes Jahr neu bestimmt: Sie können in einem Jahr Resident sein und im nächsten nicht. Das wirkt sich auf spätere Überweisungen aus, weil die Regel auf den Status im Jahr der Erzielung abstellt, nicht auf den im Jahr der Überweisung.
Die Steuerresidenz richtet sich nach den Aufenthaltstagen; kein Aufenthaltstitel verschiebt diese Zählung, auch das LTR-Visum nicht. Es wirkt an anderer Stelle, bei der Besteuerung: Nach Royal Decree Nr. 743 sind drei seiner vier Kategorien — Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional — von der Einkommensteuer auf Auslandseinkünfte befreit, die im vorangegangenen Steuerjahr erzielt und nach Thailand gebracht wurden. Offen ist dabei, ob Arbeit, die physisch in Thailand für einen ausländischen Arbeitgeber geleistet wird, als ausländische Einkunft gilt. Den oft genannten Satz von 17 Prozent sieht das Dekret nur für Highly-Skilled Professionals vor, und nur auf Einkünfte aus einer Anstellung in einer Zielindustrie. Mehr dazu: LTR-Visum und Thailand Privilege.
Was unter die Regel fällt und was nicht
Zwei verbreitete Sätze sind falsch. Der erste: Auslandseinkommen sei steuerfrei, wenn man es erst im Folgejahr überweist. Das war die Rechtslage bis Ende 2023. Der zweite: Seit 2024 sei alles steuerpflichtig, was nach Thailand fließt, egal aus welchem Jahr. Er unterschlägt die beiden Bedingungen und ist deshalb irreführend. Außen vor bleiben:
- Vermögen aus der Zeit vor 2024. Ersparnisse, Verkaufserlöse und angesammeltes Vermögen aus dieser Zeit fallen nicht unter die Regel, auch wenn die Überweisung erst Jahre später erfolgt.
- Einkommen aus Jahren ohne Steuerresidenz. Wer 2027 nach Thailand zieht und 2029 Geld überweist, das er 2026 in Deutschland verdient hat, überweist Einkommen aus einem Jahr, in dem er kein thailändischer Resident war.
- Geld, das im Ausland bleibt. Besteuert wird nur, was tatsächlich nach Thailand gelangt.
Unter die Regel fallen dagegen laufende Auslandseinkünfte, die ein Resident für seinen Lebensunterhalt nach Thailand holt. Bei deutschen Renten entscheidet zuerst das Doppelbesteuerungsabkommen von 1967. Für die gesetzliche Rente führt das Finanzamt Neubrandenburg Thailand in seiner Liste der Staaten, bei denen Deutschland nicht besteuert; das Besteuerungsrecht läge dann bei Thailand, und die überwiesene Rente fiele unter die Remittance-Regel. Gesichert ist diese Auslegung nicht. Vereinzelt wird vertreten, die Deutsche Rentenversicherung sei ein Sondervermögen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens; dann besteuerte Deutschland. Belastbar ist für den Einzelfall nur eine schriftliche Auskunft des Finanzamts Neubrandenburg zur konkreten Rentenart, eingeholt vor dem Wegzug. Beamtenpensionen besteuert unstrittig Deutschland; bei Betriebsrenten hängt es davon ab, ob das Unternehmen die Zahlungen als Betriebsausgabe abgezogen hat. Mehr dazu: Deutsche Rente in Thailand.
Mieteinkünfte aus einer deutschen Immobilie bleiben nach dem Belegenheitsprinzip in Deutschland steuerpflichtig. Werden sie zusätzlich nach Thailand überwiesen, kann derselbe Betrag auch unter die Remittance-Regel fallen. Dann kommt es auf die Anrechnung der deutschen Steuer an, eine Frage für fachliche Begleitung im Einzelfall.
Tarif, Freibeträge und Steuererklärung
Der thailändische Einkommensteuertarif hat acht progressive Stufen von 0 bis 35 Prozent. Die ersten 150.000 Baht zu versteuerndes Einkommen sind steuerfrei. Die Sätze sind seit 2013 unverändert und gelten auch für 2026.
| Abzug oder Freibetrag | Betrag |
|---|---|
| Pauschalabzug | 50 % der Einkünfte, höchstens 100.000 Baht |
| Persönlicher Freibetrag | 60.000 Baht |
| Ehegatte | 60.000 Baht |
| Kind | 30.000 Baht; ab dem zweiten Kind, geboren ab 2018, weitere 30.000 Baht |
| Nullzone im Tarif | die ersten 150.000 Baht |
| Weitere Abzüge | unter anderem Elternpflege, Lebens- und Krankenversicherungsprämien |
Pauschalabzug, persönlicher Freibetrag und Nullzone lassen einen erheblichen Grundbetrag steuerfrei. Die Größenordnung zeigt Marek Thiel, ein Beispielfall aus dem Handbuch: Von 612.000 Baht, die er im Jahr nach Thailand überweist, bleiben nach diesen drei Posten 302.000 Baht im Tarif. Für Bezieher kleinerer Renten kann die Belastung sehr niedrig oder null sein.
Wer Steuerresident ist und steuerpflichtige Einkünfte hat, benötigt eine thailändische Steuernummer (Tax Identification Number) und gibt eine Steuererklärung ab. Steuerjahr ist das Kalenderjahr, die Erklärung ist im Frühjahr des Folgejahres fällig. Sie ist zugleich Voraussetzung für die Ansässigkeitsbescheinigung der thailändischen Steuerbehörde, die Sie brauchen, wenn Sie sich gegenüber dem deutschen Fiskus auf das Doppelbesteuerungsabkommen berufen wollen.
Getrennte Konten und Belege entscheiden über die Zuordnung
Weil Erzielungsjahr und Residenzstatus über die Steuerpflicht entscheiden, muss sich belegen lassen, welches Geld aus welchem Jahr stammt und was davon überwiesen wurde. Liegen Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 und laufende Einkünfte auf demselben Konto, lässt sich das nicht mehr sagen. Im Zweifel wird dann die für den Steuerpflichtigen ungünstige Annahme zugrunde gelegt.
Das Handbuch beschreibt dafür drei Schritte, die vor dem Umzug erledigt werden:
- Konten trennen: eines für Vermögen aus der Zeit vor 2024, eines für laufende Einkünfte.
- Eine Transfertabelle führen mit Datum, Betrag, Quellkonto und Herkunft der Mittel.
- Nachweise über Herkunft und Erzielungsjahr sichern: Kontoauszüge, Steuerbescheide, Verkaufsabrechnungen. Ein Beleg aus 2022 lässt sich 2029 nicht mehr beschaffen.
Wer die deutsche Rente auf ein deutsches Konto zahlen lässt und selbst überweist, bestimmt Zeitpunkt und Höhe der Transfers. Bei Anrechnungsfragen zwischen Deutschland und Thailand ist ein thailändischer Steuerberater die zuständige Adresse. Zum thailändischen Konto selbst siehe Bankkonto in Thailand eröffnen.
Die angekündigte Lockerung ist nicht in Kraft
Das Revenue Department hat eine Regelung entworfen, erwartet als Ministerialverordnung oder Royal Decree. Sie würde Auslandseinkommen steuerfrei stellen, wenn es im Jahr der Erzielung oder im unmittelbar folgenden Jahr nach Thailand überwiesen wird. Der Entwurf wird teilweise bereits als geltendes Recht dargestellt.
Rechtsstand: Der Entwurf ist nicht im Royal Gazette veröffentlicht. Auch die Liste neu erlassener Regelungen des Revenue Department (Stand 7. September 2026) enthält ihn nicht. Es fehlen Kabinettsbeschluss, Prüfung durch den Staatsrat und Veröffentlichung. Bis zur Veröffentlichung ändert der Entwurf nichts an der Steuerschuld. (Stand 15. September 2026)
Käme sie, würde sich die Logik teilweise umkehren: Statt Geld lange im Ausland zu belassen, könnte eine zeitnahe Überweisung günstiger werden. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung im Royal Gazette. Wer seine Überweisungen vorher an der Ankündigung ausrichtet, trägt ein Risiko, dessen Umfang er nicht kennt. Vor einer größeren Überweisung lohnt deshalb die Prüfung, ob die Regelung veröffentlicht ist, beim Revenue Department oder über einen thailändischen Steuerberater.
Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält
Kapitel 20 rechnet die Regel für drei konstruierte Beispielhaushalte durch: einen Selbständigen, eine Rentnerin mit gesetzlicher Rente und Betriebsrente und eine Familie mit deutschem Gehalt und Mieteinkünften. Kapitel 11 ordnet jede Rentenart dem Doppelbesteuerungsabkommen zu und beschreibt die schriftliche Anfrage beim Finanzamt Neubrandenburg. Kapitel 10 behandelt die deutsche Seite, darunter die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Kapitel 16 die Überweisungswege und ihre Belege. Anhang 4 nennt zu jedem Schwebezustand die Stelle, bei der sich der Stand prüfen lässt. Alles in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich in Thailand steuerpflichtig?
Steuerresident ist, wer sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr in Thailand aufhält. Wer als Resident steuerpflichtige Einkünfte hat, braucht eine Steuernummer und eine Erklärung im Frühjahr des Folgejahres.
Muss ich Ersparnisse versteuern, die ich nach Thailand überweise?
Vermögen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, fällt nicht unter Por. 161/2566, auch wenn es später überwiesen wird. Dasselbe gilt für Einkommen aus Jahren ohne thailändische Steuerresidenz. Herkunft und Erzielungsjahr müssen sich belegen lassen.
Wird meine deutsche Rente in Thailand besteuert?
Die Auslegung ist nicht abschließend geklärt. Das Finanzamt Neubrandenburg sieht das Besteuerungsrecht an der gesetzlichen Rente bei Thailand; eine abweichende Auslegung nach Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens wird vereinzelt vertreten. Nach dieser Praxis greift die Remittance-Regel auf den Teil, der überwiesen wird. Welche Rentenart wie behandelt wird, klärt eine schriftliche Auskunft des Finanzamts vor dem Wegzug.
Ist die Lockerung der Remittance-Regel schon in Kraft?
Nein. Der Entwurf des Revenue Department war am 15. September 2026 nicht im Royal Gazette veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung gilt Por. 161/2566 unverändert.
Endet mit dem Umzug die deutsche Steuerpflicht?
Mit dem Ende von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland endet die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Es bleibt die beschränkte Steuerpflicht auf Einkünfte aus deutschen Quellen, etwa Renten nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG und Mieten nach dem Belegenheitsprinzip. Ob Deutschland sie besteuern darf, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen. Hinzu kommen können die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die deutsche Staatsangehörigkeit und fortbestehende wesentliche Inlandsinteressen voraussetzt, sowie bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.