Wegzugsbesteuerung – wann § 6 AStG Auswanderer nach Thailand trifft
Kurz gesagt: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent, etwa GmbH-Anteile. Besteuert wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn; bei Anwendung des Spitzensteuersatzes ergibt das rund 28,5 Prozent des Gewinns. Für Wegzüge ab dem 1. Januar 2025 erfasst § 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz auch Fondsanteile im Privatvermögen, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent eines Fonds gehalten haben oder die Anschaffungskosten an einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro betragen. Ob Sie betroffen sind, prüft der Steuerberater vor dem Wegzug.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG knüpft an Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent an, etwa an GmbH-Anteile. Der Wegzug gilt dann als Verkauf am Tag des Wegzugs: Besteuert wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn, obwohl kein Geld geflossen ist, beim Spitzensteuersatz mit rund 28,5 Prozent. Beteiligungen an Personengesellschaften nennt die Norm nicht. Für Wegzüge ab dem 1. Januar 2025 kommen Fondsanteile im Privatvermögen hinzu, ETFs eingeschlossen, mit eigenen Schwellen und einer anderen Rechnung. Wer meint, keins von beidem zu halten, hat damit keine Entwarnung: Bei Fonds zählen auch die letzten fünf Jahre, und die Prüfung gehört zum Steuerberater.
Drei deutsche Regelwerke wirken über den Wegzug hinaus
Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht auf das Welteinkommen, aber nicht jede deutsche Steuerpflicht. Drei Regelwerke wirken weiter:
| Regelwerk | Wen es trifft | Wirkung | Gestaltbar |
|---|---|---|---|
| § 49 EStG, beschränkte Steuerpflicht | jeden mit deutschen Einkunftsquellen | dauerhaft | begrenzt |
| § 2 AStG, erweiterte beschränkte Steuerpflicht | Deutsche mit Inlandsinteressen | bis zu 10 Jahre | ja |
| § 6 AStG, Wegzugsbesteuerung | Anteilseigner ab 1 Prozent, seit 2025 auch große Fondsbestände | einmalig, sofort | nur vor dem Wegzug |
§ 49 EStG erfasst Einkünfte aus deutschen Quellen: Renten der deutschen Rentenversicherung (§ 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG), Mieten aus deutschen Immobilien, Einkünfte aus deutschem Gewerbebetrieb. Ob Deutschland sie besteuern darf, entscheidet anschließend das Doppelbesteuerungsabkommen; wie das bei Renten aussieht, steht im Artikel Deutsche Rente in Thailand.
§ 6 AStG bei GmbH-Anteilen: so wird gerechnet
Rechtsstand: § 6 AStG (im Handbuch am 15. September 2026 am Gesetzeswortlaut geprüft). Betroffen sind Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert: 60 Prozent unterliegen dem persönlichen Steuersatz, 40 Prozent bleiben steuerfrei. Beim Spitzensteuersatz sind das rund 28,5 Prozent des Gewinns.
Teileinkünfteverfahren heißt: besteuert werden nur 60 Prozent des fiktiven Gewinns, diese aber mit dem vollen persönlichen Steuersatz; wer nicht den Spitzensteuersatz zahlt, liegt unter 28,5 Prozent. Maßgeblich ist nicht der Wert der Anteile, sondern seine Differenz zu den Anschaffungskosten. Bei alten Beteiligungen sind sie oft mühsam zu rekonstruieren; ohne sie lässt sich die Steuer nicht schätzen.
| Fiktiver Gewinn | Steuer bei rund 28,5 Prozent | Erste von sieben Jahresraten |
|---|---|---|
| 50.000 Euro | 14.250 Euro | 2.036 Euro |
| 168.000 Euro | 47.880 Euro | 6.840 Euro |
| 450.000 Euro | 128.250 Euro | 18.321 Euro |
| 1.000.000 Euro | 285.000 Euro | 40.714 Euro |
Die Jahresrate ist ein Siebtel der Steuer. Fällig wird sie, ohne dass ein Cent geflossen ist; bezahlt wird aus Mitteln, die oft für Anlaufkosten und Kaution eingeplant waren.
Wegzugsteuer auf ETF und Fonds bei Wegzügen ab 2025
§ 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz erfasst auch Fondsanteile im Privatvermögen, ETFs eingeschlossen; nach § 57 Nr. 7 InvStG erstmals, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem 31. Dezember 2024 endet. Der Wegzug gilt als Veräußerung, wenn eine von zwei Schwellen erreicht ist:
- Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent der Anteile eines Fonds gehalten.
- Die Anschaffungskosten Ihrer Anteile an einem einzelnen Fonds betragen mindestens 500.000 Euro.
Die 500.000 Euro gelten je Fonds, nicht für das ganze Depot. Die 1-Prozent-Schwelle hängt dagegen nicht davon ab, wie groß Ihr Bestand in Euro ist, sondern wie groß er im Verhältnis zum Fonds ist; bei einem kleinen Spezialfonds kann sie mit wenig Geld erreicht sein. Und es zählt nicht nur der Bestand am Tag des Wegzugs, sondern der Zeitraum der letzten fünf Jahre. Ein breit gestreutes Sparerdepot erreicht die Schwellen selten; wer große Summen in einem Fonds hält oder hielt, lässt es vom Steuerberater prüfen.
Gerechnet wird anders als bei Kapitalgesellschaften: Das Teileinkünfteverfahren gilt nicht, der fiktive Gewinn ist ein Kapitalertrag. Nach der Teilfreistellung, bei Aktienfonds 30 Prozent, bleiben 70 Prozent, die mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert werden; bei einem Aktienfonds sind das rund 18,5 Prozent des Gewinns. Keine Bank behält Steuer ein; sie wird über die Steuererklärung festgesetzt. Ratenzahlung, Sicherheitsleistung und Rückkehrerregelung gelten entsprechend.
Ratenzahlung, Sicherheitsleistung, Rückkehrerregelung
Auf Antrag zahlen Sie die Steuer in sieben gleichen Jahresraten: die erste binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Die Raten sind nicht zu verzinsen. Die noch nicht entrichtete Steuer wird jedoch innerhalb eines Monats fällig,
- wenn eine Jahresrate nicht fristgerecht gezahlt wird, Mitwirkungspflichten verletzt werden oder Insolvenz angemeldet wird,
- soweit Anteile veräußert oder übertragen werden, ausgenommen die unentgeltliche Übertragung von Todes wegen auf eine natürliche Person,
- soweit Ausschüttungen insgesamt mehr als ein Viertel des beim Wegzug angesetzten Werts ausmachen.
Eine Sicherheitsleistung verlangt das Finanzamt in der Regel: Bankbürgschaft, Verpfändung der Anteile oder Grundschuld auf inländischem Grundbesitz. Bei einer nicht börsennotierten GmbH-Beteiligung ist das häufig der Engpass, nicht die Steuer.
Die Rückkehrerregelung entlastet bei nur vorübergehender Abwesenheit. Beruht der Wegzug darauf und werden Sie innerhalb von sieben Jahren wieder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch; auf Antrag kann das Finanzamt die Frist um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anteile weder veräußert noch übertragen wurden und die Viertelgrenze gewahrt bleibt. Jedes Jahr bis zum 31. Juli melden Sie Ihre Anschrift und bestätigen, dass Ihnen die Anteile weiterhin zuzurechnen sind.
§ 2 AStG: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Rechtsstand: § 2 AStG (im Handbuch geprüft im August 2026). Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: deutsche Staatsangehörigkeit; in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkte Steuerpflicht; Wegzug in ein Niedrigsteuerland und fortbestehende wesentliche wirtschaftliche Inlandsinteressen. Wirkung: bis zu zehn Jahre.
Die Regel erweitert die deutsche Besteuerung auf sonst nicht steuerpflichtige Einkünfte. Thailand kann sie auslösen, weil es für bestimmte Einkunftsarten als Niedrigsteuerland gilt. Einen Automatismus gibt es nicht: Ohne fortbestehende wesentliche Inlandsinteressen läuft die Norm leer. Eine vermietete Eigentumswohnung oder eine GmbH-Beteiligung sind solche Interessen; ob sie die Schwellenwerte erreichen, prüft der Berater.
Das Gesetz lässt einen Gegenbeweis zu: Weist der Steuerpflichtige nach, dass seine gesamte Einkommensteuer im Wohnsitzstaat mindestens zwei Drittel der deutschen Einkommensteuer beträgt, entfällt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ob das gelingt, hängt an der thailändischen Steuerresidenz und damit an den Aufenthaltstagen: Wer 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Thailand ist, gilt dort als Steuerresident. Was Thailand dann besteuert, erklärt der Artikel zur Remittance-Regel.
Warum die Reihenfolge entscheidet
Bei § 49 EStG kostet eine späte Klärung nichts, bei § 2 AStG wenig, weil sich der Gegenbeweis auch später führen lässt. Bei § 6 AStG ist der Preis maximal: Die Wegzugsteuer entsteht in dem Moment, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Danach bleibt nur Zahlung oder Rückkehr. Legale Gestaltungen sind stark einzelfallabhängig, funktionieren nur vor dem Wegzug und brauchen Vorlauf, teils mehrere Jahre. Das Handbuch zieht für Anteilseigner ab einem Prozent eine Folgerung: Der Steuerberatungstermin gehört an den Anfang der Planung; das Abmeldedatum steht erst, wenn der Berater den Zeitpunkt bestätigt hat. Was die Abmeldung in Deutschland sonst auslöst, steht in einem eigenen Artikel.
Die Abmeldung allein beendet die unbeschränkte Steuerpflicht nicht in jedem Fall. Der Wohnsitzbegriff des Steuerrechts ist nicht identisch mit dem des Melderechts: Es genügt nicht, sich abzumelden, wenn man weiter eine jederzeit nutzbare Wohnung in Deutschland vorhält; eine solche Wohnung begründet in aller Regel die unbeschränkte Steuerpflicht. Umgekehrt kann ein steuerlicher Wohnsitz auch ohne Meldung bestehen. Eine dauervermietete Wohnung ist unproblematisch, eine jederzeit nutzbare Zweitwohnung nicht.
Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält
Kapitel 10 rechnet die Wegzugsbesteuerung an einem Beispielfall aus dem Handbuch durch: Familie Bruckner mit zwölf Prozent an einer deutschen GmbH. Bei 1,5 Millionen Euro Unternehmenswert und 12.000 Euro Anschaffungskosten beträgt der fiktive Gewinn 168.000 Euro, die Steuer rund 47.900 Euro, gut die Hälfte der Ersparnisse dieses Haushalts. Das Kapitel listet auch die sechs Unterlagen fürs Erstgespräch beim Steuerberater auf; Kapitel 9 legt die Reihenfolge rund um die Abmeldung fest. Eine Steuerberatung ersetzt Auswandern nach Thailand — Das Handbuch nicht; Leseprobe und kostenlose Checkliste gibt es per E-Mail.
Häufige Fragen
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch für ETFs?
Ja, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem 31. Dezember 2024 endet und Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent eines Fonds gehalten haben oder die Anschaffungskosten je Fonds mindestens 500.000 Euro betragen. Bei einem Aktienfonds rund 18,5 Prozent des fiktiven Gewinns.
Fallen Anteile an einer Personengesellschaft unter § 6 AStG?
§ 6 AStG nennt Anteile an Kapitalgesellschaften, etwa an einer GmbH. Beteiligungen an Personengesellschaften erfasst die Norm nicht. Ob sich aus anderen Vorschriften Folgen ergeben, klärt der Steuerberater.
Wie hoch ist die Wegzugsteuer bei GmbH-Anteilen?
Besteuert wird die Differenz zwischen dem Wert am Wegzugstag und den Anschaffungskosten, davon 60 Prozent zum persönlichen Steuersatz: beim Spitzensteuersatz rund 28,5 Prozent, bei 50.000 Euro Gewinn also 14.250 Euro.
Muss die Wegzugsteuer sofort in einer Summe gezahlt werden?
Nein. Auf Antrag sind sieben gleiche, unverzinste Jahresraten möglich, die erste binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Dafür verlangt das Finanzamt in der Regel eine Sicherheitsleistung.
Entfällt die Steuer, wenn ich nach Deutschland zurückkehre?
Bei nur vorübergehender Abwesenheit ja, wenn Sie binnen sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig werden (auf Antrag höchstens fünf Jahre mehr). Sie entfällt, wenn die Anteile veräußert oder übertragen wurden oder die Viertelgrenze überschritten ist.
Betrifft mich das als Rentner ohne Firmenanteile?
§ 6 AStG setzt Anteile an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent oder Fondsanteile über einer der beiden Schwellen voraus. Im Beispielfall aus dem Handbuch, einer Rentnerin ohne Immobilie, Gewerbe und Beteiligungen, greift auch § 2 AStG nicht: Renten begründen für sich genommen keine wesentlichen wirtschaftlichen Inlandsinteressen. Es bleibt die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 EStG. Ob Ihr Fall so liegt, gehört vor dem Wegzug geprüft.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.