TM30, TM47 und TDAC – die Meldepflichten in Thailand
Kurz gesagt: Die TM30 ist die Meldung der Unterkunft und Pflicht des Unterkunftgebers, fällig binnen 24 Stunden nach dem Einzug und erneut nach jeder Rückkehr aus dem Ausland. Die TM47 ist die 90-Tage-Meldung der Adresse, die Sie selbst abgeben, im Fenster von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag; wer außerhalb dieses Fensters meldet, zahlt 2.000 Baht Bußgeld. Die TDAC (Thailand Digital Arrival Card) ist seit dem 1. Mai 2025 vor jeder Einreise online auszufüllen, und ihre Referenznummer wird für die Online-Meldung der 90 Tage gebraucht.
Zwei Pflichten und eine Einreisekarte
In Thailand laufen zwei Meldepflichten dauerhaft nebeneinander. Die TM30 ist die Meldung Ihrer Unterkunft. Sie ist Sache des Unterkunftgebers, also des Vermieters, Hotelbetreibers oder Eigentümers, und binnen 24 Stunden nach dem Einzug fällig. Die TM47 ist die 90-Tage-Meldung Ihrer Adresse, die Sie selbst auf dem Formular TM.47 abgeben, im Fenster von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag. Die TDAC, die Thailand Digital Arrival Card, ist keine Meldepflicht, sondern die digitale Einreisekarte, seit dem 1. Mai 2025 vor jeder Einreise online auszufüllen. Ihre Referenznummer brauchen Sie später für die Online-Meldung der 90 Tage.
| Merkmal | TM30 | TM47 | TDAC |
|---|---|---|---|
| Was | Meldung der Unterkunft | 90-Tage-Meldung der Adresse | digitale Einreisekarte, ersetzt die frühere Papierkarte TM.6 |
| Wer | Unterkunftgeber (Vermieter, Hotel, Eigentümer) | Sie selbst | Sie selbst |
| Wann | binnen 24 Stunden nach Einzug, erneut nach jeder Rückkehr aus dem Ausland und bei Umzug | alle 90 Tage zusammenhängenden Aufenthalts | innerhalb von drei Tagen vor jeder Einreise |
| Wofür gebraucht | Adressnachweis bei der Visumsverlängerung, Voraussetzung für die TM47 | laufende Pflicht | Referenznummer für die Online-Meldung |
Die drei greifen ineinander. Ohne im System hinterlegte TM30 ist die 90-Tage-Meldung nicht möglich, und ohne TDAC-Referenznummer bleibt das Online-Portal verschlossen. Wer bei der TM47 auf eine Fehlermeldung stößt, hat deshalb in aller Regel kein TM47-Problem, sondern ein TM30-Problem.
TM30: Die Meldung, die der Vermieter abgeben muss
Rechtlich ist die TM30 eine Pflicht des Unterkunftgebers, nicht des Ausländers. Vermieter, Hotelbetreiber oder Eigentümer müssen den Aufenthalt eines Ausländers nach § 38 des Immigration Act binnen 24 Stunden nach dem Einzug bei der Immigration melden. Die Folgen einer unterlassenen Meldung trägt trotzdem der Mieter:
- Die 90-Tage-Meldung lässt sich ohne TM30-Eintrag nicht online einreichen.
- Bei der Visumsverlängerung fehlt der übliche Adressnachweis.
- Manche Immigration Offices stellen Rückfragen, die den ganzen Vorgang verzögern.
Wie streng ein Büro den TM30-Eintrag prüft und welche Unterlagen es zusätzlich sehen will, unterscheidet sich dabei von Ort zu Ort. Eine belastbare Bußgeldhöhe für eine unterlassene TM30 nennt das Handbuch nicht; die dazu kursierenden Beträge sind nicht amtlich belegt.
Hotels und größere Condo-Verwaltungen melden zuverlässig. Private Vermieter tun es häufig nicht, teils aus Unkenntnis, teils weil sie die Vermietung nicht dokumentiert haben wollen.
Die TM30 ist außerdem nicht einmalig. Sie ist bei Bezug fällig, erneut nach jeder Rückkehr aus dem Ausland und erneut bei einem Umzug. Wer mit dem DTV, dem Destination Thailand Visa, alle 180 Tage ausreist, braucht sie also mindestens zweimal im Jahr. Der TM30-Beleg ist zugleich der übliche Adressnachweis bei der DTV-Verlängerung. Bei der Eröffnung eines thailändischen Bankkontos kann er als Adressnachweis dienen; welche Unterlagen eine Filiale verlangt, ist unterschiedlich.
Vorbeugen lässt sich mit einer Frage beim Einzug: Ist die TM30 gemeldet, und wo ist der Beleg? Die Meldung ist online möglich und dauert wenige Minuten, wenn die Zugangsdaten des Unterkunftgebers eingerichtet sind. Weigert sich der Vermieter, lässt sich die Meldung in der Praxis auch durch den Ausländer selbst beim Immigration Office nachholen, mit Mietvertrag, Ausweiskopie des Eigentümers und Nachweis der Adresse. Das ist eine Praxislösung, kein geregelter Anspruch, und mit Nachfragen ist zu rechnen.
TM47: Die 90-Tage-Meldung
Rechtsstand: Frist und Bußgeld der 90-Tage-Meldung (Stand 15. September 2026). Meldepflichtig ist jeder Ausländer, der sich länger als 90 zusammenhängende Tage mit Langzeitvisum oder Verlängerung in Thailand aufhält, also Rentner, Ehepartner, Arbeitnehmer und Studierende. Das Meldefenster reicht von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach Ablauf der 90 Tage. Wer außerhalb dieses Fensters meldet, muss persönlich erscheinen und zahlt 2.000 Baht Bußgeld. Wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, zahlt 5.000 Baht.
Das Fenster mit sieben Tagen Nachfrist gilt für die persönliche Meldung und die Meldung per Post. Online öffnet es laut Behördenhandbuch 15 Tage vor dem Stichtag. Eine Nachfrist für die Online-Meldung nennt das Behördenhandbuch nicht, online ist also rechtzeitig vor dem Stichtag zu melden.
Zwei Missverständnisse sind verbreitet. Das erste betrifft die Zählung: Die 90 Tage messen zusammenhängende Anwesenheit, nicht Kalenderquartale. Der Zähler startet mit dem Einreisestempel, und wer zwischendurch ausreist, beginnt nach der Wiedereinreise neu. Der Termin verschiebt sich also mit jeder Auslandsreise. Das zweite betrifft den Gegenstand: Gemeldet wird die Adresse, nicht der Aufenthalt. Ein Umzug ist unabhängig vom 90-Tage-Rhythmus zu melden, und mit ihm wird auch die TM30 neu fällig.
Für den Kalender ergeben sich zwei Daten: Tag 75 nach der Einreise als Beginn des Meldefensters und Tag 97 als letzter Tag ohne Bußgeld. Entgegengenommen wird die Meldung vom zuständigen Immigration Office; nach einem Umzug ist zu klären, welches Büro das ist.
Persönlich, per Post oder online
- Persönlich beim Immigration Office. Der zuverlässigste Weg, je nach Standort aber mit erheblichen Wartezeiten. In Bangkok und Chiang Mai sind mehrere Stunden möglich.
- Per Post. Möglich, verlangt aber Vorlauf. Der Antrag muss rechtzeitig ankommen, und die Rücksendung des Bestätigungsabschnitts dauert. Wer diesen Weg nutzt, muss deutlich vor dem Fensterbeginn abschicken.
- Online. Der bequemste Weg, für Neuankömmlinge aber zunächst verschlossen.
Rechtsstand: TDAC und Online-Meldung (Stand 15. September 2026). Seit dem 1. Mai 2025 müssen alle Nicht-Thais vor jeder Einreise auf dem Luft-, Land- oder Seeweg die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) online ausfüllen, innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft. Sie ersetzt die Papierkarte TM.6 und ist kostenlos. Drittanbieter, die dafür Gebühren verlangen, sind nicht nötig. Die Referenznummer der Karte ist unter tdac.immigration.go.th abrufbar und wird für die Online-Meldung der 90 Tage verlangt. Das Online-System steht außerdem erst offen, wenn auf dem aktuellen Visum mindestens einmal persönlich oder per Post gemeldet wurde.
Die erste Meldung ist damit immer analog. Das wiederholt sich: Wer sein Visum wechselt, fängt in aller Regel wieder bei der analogen Erstmeldung an, und auch nach einem Passwechsel ist die nächste Meldung persönlich oder per Post fällig. Das betrifft den Weg der Meldung, nicht die Zählung: Der 90-Tage-Zähler läuft mit dem Einreisestempel und beginnt erst nach einer Aus- und Wiedereinreise neu. Zur ersten persönlichen Meldung gehören der Pass, das Formular TM.47, der TM30-Beleg des Vermieters sowie Kopien der relevanten Passseiten und des Einreisestempels. Der Bestätigungsabschnitt wird bei der nächsten Meldung und bei der Visumsverlängerung wieder gebraucht.
Wie viele Termine je Visum anfallen
Der Aufwand hängt stark vom Aufenthaltsweg ab:
| Weg | Meldungen pro Jahr | Verlängerungen pro Jahr | TM30-Anlässe |
|---|---|---|---|
| DTV mit zwei Ein- und Ausreisen | Zähler startet je Einreise neu, meist 1–2 | 0–1 | 2 oder mehr |
| Non-O und Non-O-A (Rentnerwege) | 4 | 1 | 1 plus je Auslandsreise |
| LTR (Long-Term Resident) | 1 | 0 | 1 plus je Auslandsreise |
| Thailand Privilege | je nach Paket reduziert | 0 | 1 plus je Auslandsreise |
Auf dem Rentnerweg mit Non-O oder Non-O-A sind das fünf Behördenvorgänge im Jahr, vier Meldungen und eine Verlängerung. In Hua Hin, wo das Immigration Office überschaubar ist, dauert ein Vorgang ein bis zwei Stunden. In Bangkok kann derselbe Vorgang einen halben Tag kosten. Das LTR-Visum ist der einzige Weg, der die 90-Tage-Meldung durch eine Jahresmeldung ersetzt. Viele LTR-Inhaber bewerten diese Erleichterung höher als den Steuervorteil.
Wenn eine Meldung schiefgegangen ist
Eine verpasste 90-Tage-Meldung kostet 2.000 Baht und wird nachgeholt. Das bleibt folgenlos, solange es die Ausnahme ist. Wiederholte Versäumnisse werden in der Akte sichtbar und können bei der Verlängerung zur Sprache kommen.
Nimmt das Online-System die Meldung nicht an, liegt es fast immer an einem von drei Punkten, zu prüfen in dieser Reihenfolge:
- Ist die TM30 im System hinterlegt?
- Liegt die TDAC-Referenznummer vor?
- Wurde auf diesem Visum schon einmal persönlich oder per Post gemeldet?
Wird das Fenster knapp, gilt der persönliche Gang zum Immigration Office als der verlässlichere Weg: 2.000 Baht Bußgeld sind teurer als ein verlorener Vormittag.
Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält
Kapitel 8 des Handbuchs führt den Ablauf in sieben Schritten aus, vom Ankunftstag bis zur ersten Online-Meldung, und rechnet den Jahresaufwand an den Beispielfällen aus dem Handbuch durch. Anhang 1 enthält die Checklisten für die ersten Wochen in Thailand und für die laufenden Pflichten, in denen TM30, TM47 und TDAC mit den übrigen Jahresterminen zusammengeführt sind. Die Kapitel 4 bis 7 ordnen den Meldeaufwand in die Visumswahl ein, Kapitel 15 behandelt die TM30 bei der Wohnungssuche. Kapitel 23 setzt die Meldungen in die drei Fahrpläne ein. Alles zusammen steht in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch.
Häufige Fragen
Wer muss die TM30 abgeben?
Der Unterkunftgeber, also Vermieter, Hotel oder Eigentümer, binnen 24 Stunden nach dem Einzug. Die Folgen einer fehlenden Meldung treffen aber den Mieter: keine Online-Meldung der 90 Tage und kein Adressnachweis bei der Verlängerung. Der Beleg lässt sich schon beim Einzug erfragen.
Beginnt die 90-Tage-Frist nach einer Auslandsreise neu?
Ja. Gezählt werden zusammenhängende Tage im Land, und der Zähler startet mit jedem Einreisestempel neu. Nach jeder Rückkehr ist außerdem die TM30 des Vermieters erneut fällig.
Kann ich die TM47 online abgeben?
Ab der zweiten Meldung auf demselben Visum, ja. Voraussetzungen sind eine im System hinterlegte TM30, die TDAC-Referenznummer und mindestens eine frühere Meldung persönlich oder per Post. Nach einem Passwechsel ist die nächste Meldung wieder analog fällig. Eine Nachfrist für die Online-Meldung nennt das Behördenhandbuch nicht.
Was kostet eine verspätete 90-Tage-Meldung?
2.000 Baht, wenn Sie außerhalb des Fensters von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag melden. Die Meldung ist dann nur noch persönlich möglich. Wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, zahlt 5.000 Baht.
Kostet die TDAC etwas?
Nein. Die Thailand Digital Arrival Card ist kostenlos und wird innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft unter tdac.immigration.go.th ausgefüllt. Drittanbieter, die dafür Gebühren verlangen, brauchen Sie nicht.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.