Visumfrei nach Thailand – 30 statt 60 Tage und die Landgrenzen-Regel
Kurz gesagt: Seit dem 15. September 2026 erhalten Deutsche, Österreicher und Schweizer bei visumfreier Einreise nach Thailand 30 statt 60 Tage. Eine einmalige Verlängerung um höchstens 30 Tage ist möglich, liegt aber im Ermessen der Einwanderungsbehörde. Über Landgrenzen ist die visumfreie Einreise nur noch zweimal pro Kalenderjahr erlaubt.
Die visumfreie Einreise nach Thailand gibt seit dem 15. September 2026 nur noch 30 Tage Aufenthalt. Die bisherigen 60 Tage sind für Deutsche, Österreicher und Schweizer abgeschafft. Verlängern lässt sich der Aufenthalt einmal um höchstens 30 Tage, gegen 1.900 Baht Gebühr und nach Ermessen des Beamten. Neu ist außerdem eine Obergrenze an den Landgrenzen: Visumfrei über Land einreisen dürfen Sie nur noch zweimal pro Kalenderjahr. Der Visa Run über Land ist damit auf zwei Einreisen im Jahr begrenzt. Flughäfen sind davon nicht betroffen. Das Touristenvisum bleibt unverändert bei 60 Tagen.
Was sich am 15. September 2026 geändert hat
Das thailändische Kabinett hat die Neuordnung am 19. Mai 2026 beschlossen. Verkündet wurde sie im Royal Gazette, dem thailändischen Amtsblatt, erst am 31. August 2026; in Kraft getreten ist sie fünfzehn Tage später, am 15. September 2026. Wer vor dem 15. September 2026 eingereist ist, behält die bei der Einreise gewährten 60 Tage.
Die Struktur ist gestuft: Die meisten berechtigten Staatsangehörigkeiten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, erhalten 30 Tage, eine kleinere Gruppe 15 Tage.
Rechtsstand: Visumfreie Einreise nach Thailand (Stand 15. September 2026)
Bekanntmachungen des Innenministeriums im Royal Gazette, Band 143, Sonderteil 207 ง, Dokumente 128702–128705, verkündet am 31. August 2026, in Kraft seit dem 15. September 2026. Für Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs und der Schweiz: 30 Tage Aufenthalt, nur zu touristischen Zwecken, über Landgrenzen höchstens zweimal pro Kalenderjahr. Geprüft gegen die Gazette-Dokumente und die Angaben der Botschaft Berlin.
Schwerer als die Tagezahl wiegt der Zweck. Die neue Befreiung gilt nur noch für Tourismus, während die alte auch kurzfristige Geschäftskontakte deckte. Geschäftliche oder berufliche Tätigkeiten sind bei visumfreier Einreise nicht erlaubt. Ortsunabhängige Arbeit für Auftraggeber außerhalb Thailands deckt das DTV-Visum.
Die Landgrenzen-Regel und der Visa Run
Über Landgrenzen ist die visumfreie Einreise nur noch zweimal pro Kalenderjahr möglich. Ausgenommen sind Staatsangehörige Malaysias, Bruneis, Indonesiens und Singapurs sowie weiterer Staaten, die der Minister festlegt. Die Ausnahme hängt am Pass, nicht am Land, aus dem Sie kommen: Mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass zählt auch die Einreise aus Malaysia. Einreisen über Flughäfen erfasst die Regel nicht.
Der Visa Run, in Thailand „Border Run“ genannt, ist die kurze Ausreise mit anschließender Wiedereinreise, um einen frischen Aufenthaltsstempel zu erhalten. Als Dauerlösung trägt er auch unabhängig von der Obergrenze nicht. Die Grenzbeamten sehen jeden vorangegangenen Stempel im Pass. Eine feste Zahl, ab der die Einreise verweigert wird, gibt es nicht. Dokumentiert ist aber die Praxis, dass sie bei erkennbarem Dauermuster verweigert wird, ohne Begründung und ohne Rechtsmittel. Die Einreise ist immer eine Entscheidung des Beamten, kein Automatismus.
Verlängerung um 30 Tage: möglich, aber Ermessenssache
Die Bekanntmachungen im Royal Gazette regeln keine Verlängerung. Die Botschaft Berlin nennt aber eine einmalige Verlängerung um höchstens 30 Tage, zu beantragen bei der thailändischen Einwanderungsbehörde (Immigration Bureau), in der Praxis beim örtlichen Immigration Office. Die Gebühr beträgt laut Gebührenliste der Einwanderungsbehörde 1.900 Baht, bei rund 38 Baht je Euro etwa 50 Euro. Eine eigene Bekanntmachung der Einwanderungsbehörde dazu war Mitte September 2026 nicht veröffentlicht.
Aus 30 Tagen können also höchstens 60 werden. Einen Anspruch auf die zweiten 30 Tage gibt es nicht: Die Bewilligung liegt im Ermessen des Beamten und kostet einen Termin beim Immigration Office.
Visumfrei oder Touristenvisum: die Zahlen im Vergleich
Das Touristenvisum gibt die 60 Tage schon bei der Einreise, ohne Termin beim Immigration Office und ohne Ermessensentscheidung über eine Verlängerung; verlängern lässt es sich um weitere 30 Tage. Die Einreise selbst bleibt auch mit Visum eine Entscheidung des Grenzbeamten.
| Visumfreie Einreise | Touristenvisum | |
|---|---|---|
| Aufenthalt bei Einreise | 30 Tage | 60 Tage |
| Verlängerung in Thailand | einmal, höchstens 30 Tage, Ermessen, 1.900 Baht | 30 Tage, Ermessen |
| Höchstdauer je Einreise | 60 Tage | 90 Tage |
| Gebühr vor der Einreise | keine | 35 Euro für eine einmalige Einreise (3 Monate gültig), 175 Euro für mehrfache Einreisen (6 Monate gültig) |
| Arbeiten | nicht erlaubt, nur Tourismus | nicht erlaubt |
| Landgrenzen | höchstens zweimal pro Kalenderjahr | von der Neuordnung unberührt |
Die Gebühren gelten für Deutschland (Botschaft Berlin, Gebührentabelle Stand 18. November 2024). Beantragt wird das Touristenvisum ausschließlich online über thaievisa.go.th. Das Generalkonsulat Frankfurt nennt als frühesten Zeitpunkt 90 Tage vor der Ankunft und eine Bearbeitungszeit von 15 Werktagen. Bei der Einreise mit Touristenvisum nennt die Botschaft Berlin einen Bargeldnachweis von 20.000 Baht, für Familien 40.000 Baht. Gebühr und Fristen für Österreich und die Schweiz erfragen Sie bei der Vertretung in Wien oder Bern.
Wer mehr als 30 Tage braucht, reist mit Touristenvisum planbarer ein.
Warum 30 Tage für Auswanderer zu knapp sind
Eng wird es für alle, die in Thailand in ein Langzeitvisum wechseln wollen. Das betrifft vor allem Rentner auf dem Non-O-Weg mit Umwandlung im Land. Die Umwandlung muss nach der Checkliste der Einwanderungsbehörde beantragt werden, solange der Aufenthalt noch mehr als 15 Tage läuft. Nach einem Overstay, also nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer, ist sie ausgeschlossen. Bei 30 visumfreien Tagen bleiben für Wohnungssuche, die Unterkunftsmeldung TM30 durch den Vermieter (siehe unten) und Kontoeröffnung kaum zwei Wochen.
Der Engpass ist das Bankkonto. Die Eröffnung dauert bei ungünstiger Konstellation Wochen und mehrere Anläufe. Berater und Dienstleister berichten für 2026 außerdem, dass mehrere große Banken bei visumfreier Einreise oder Touristenvisum grundsätzlich kein Konto mehr eröffnen; eine veröffentlichte amtliche Vorgabe dazu gibt es nicht, und die Praxis ändert sich. Näheres steht im Artikel Bankkonto in Thailand eröffnen.
Zwei Einreisewege verschaffen mehr Zeit:
- Touristenvisum: 60 Tage ab Einreise. Bis zur 15-Tage-Grenze der Umwandlung bleiben damit rund 45 Tage statt kaum zwei Wochen.
- Non-O-Visum „Ruhestand“: Die Botschaft Berlin stellt es Rentnern ab 50 mit staatlicher Rente für bis zu 90 Tage aus. Ob Ihre zuständige Vertretung es ebenso ausstellt, klären Sie vorab dort.
Beide Rentnerwege mit ihren Nachweisen beschreibt der Artikel zum Rentnervisum.
TDAC vor jeder Einreise, 90-Tage-Meldung erst nach Umwandlung
Seit dem 1. Mai 2025 füllen alle Nicht-Thais vor jeder Einreise auf dem Luft-, Land- oder Seeweg die Thailand Digital Arrival Card (TDAC) online aus, innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft. Die Karte ersetzt das frühere Papierformular TM6 und ist kostenlos; Drittanbieter, die dafür Gebühren verlangen, brauchen Sie nicht. Die offizielle Adresse lautet tdac.immigration.go.th.
Die 90-Tage-Meldung (TM47) betrifft den visumfreien Aufenthalt selbst nicht. Sie trifft nur Aufenthalte von mehr als 90 zusammenhängenden Tagen mit Langzeitvisum oder Verlängerung, und visumfrei sind höchstens 60 Tage möglich. Gezählt wird aber die zusammenhängende Anwesenheit ab dem Einreisestempel; die Umwandlung im Land setzt den Zähler nicht zurück, nur eine Ausreise. Wer zwischendurch ausreist, beginnt nach der Wiedereinreise neu. Wer visumfrei einreist und im Land in einen Langzeitstatus umwandelt, erreicht die 90 Tage nach dieser Zählung rund drei Monate nach der Einreise und muss dann melden; ein Versäumnis kostet 2.000 Baht. Die Unterkunftsmeldung TM30 ist Pflicht des Unterkunftgebers, der sie binnen 24 Stunden nach dem Einzug abgeben muss. Der TM30-Beleg ist bei der Umwandlung im Land der Adressnachweis. Die Zusammenhänge erklärt der Artikel zu TM30, TM47 und TDAC.
Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält
Zur visumfreien Einreise selbst steht im Handbuch kaum mehr als hier, die Tiefe liegt bei den Wegen danach. Kapitel 4 führt mit fünf Entscheidungsfragen zum passenden Aufenthaltsweg und vergleicht einmalige Kosten, gebundenes Kapital und Behördentermine pro Jahr. Kapitel 5 bis 7 behandeln DTV, Rentnervisum, LTR und Thailand Privilege einzeln; Kapitel 6 beschreibt die Umwandlung zum Non-O in vier Stufen, Kapitel 16 die Reihenfolge von Unterkunft, TM30 und Kontoeröffnung nach der Einreise. Anhang 4 listet die Regelungen, bei denen im August 2026 Bewegung absehbar war, mit dem Stand vom 15. September 2026, und nennt jeweils die Stelle zum Nachprüfen. Zum Buch: Auswandern nach Thailand — Das Handbuch.
Häufige Fragen
Sind die 60 Tage visumfrei in Thailand abgeschafft?
Ja. Seit dem 15. September 2026 erhalten Deutsche, Österreicher und Schweizer bei visumfreier Einreise 30 Tage. Wer vor diesem Datum eingereist ist, behält die bei der Einreise gewährten 60 Tage.
Wie oft darf ich visumfrei über eine Landgrenze einreisen?
Höchstens zweimal pro Kalenderjahr, mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Pass auch bei Einreise aus Malaysia. Flughäfen sind von dieser Regel nicht betroffen.
Kann ich die 30 Tage verlängern?
Die Botschaft Berlin nennt eine einmalige Verlängerung um höchstens 30 Tage beim Immigration Office. Die Gebühr beträgt 1.900 Baht, die Bewilligung liegt im Ermessen des Beamten.
Funktioniert der Visa Run 2026 noch?
Über Land nur noch zweimal pro Kalenderjahr. Für Einreisen über Flughäfen gibt es keine feste Obergrenze, aber die dokumentierte Praxis, die Einreise bei erkennbarem Dauermuster zu verweigern, ohne Begründung und ohne Rechtsmittel.
Darf ich bei visumfreier Einreise Geschäftstermine wahrnehmen oder arbeiten?
Nein. Die Befreiung gilt seit dem 15. September 2026 nur noch für Tourismus, geschäftliche und berufliche Tätigkeiten sind nicht erlaubt.
Muss ich bei visumfreiem Aufenthalt die 90-Tage-Meldung abgeben?
Solange Sie visumfrei bleiben, nein: Die Meldung betrifft nur Aufenthalte von mehr als 90 zusammenhängenden Tagen mit Langzeitvisum oder Verlängerung. Wer im Land in einen Langzeitstatus umwandelt, zählt ab dem Einreisestempel weiter; die Umwandlung setzt den Zähler nicht zurück. Die 90 Tage sind damit rund drei Monate nach der Einreise erreicht. Die TDAC ist dagegen vor jeder Einreise Pflicht.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.