Die 90-Tage-Meldung in Thailand (TM47): Fristen, Wege, Unterlagen, Bußgeld

Kurz gesagt: Wer sich mit Langzeitvisum oder Verlängerung länger als 90 zusammenhängende Tage in Thailand aufhält, meldet alle 90 Tage selbst seine Adresse auf dem Formular TM.47. Das Meldefenster reicht von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag; online geht es nur bis zum Stichtag, per Post verlangt die Immigration den Versand per Einschreiben 15 Tage vor dem Stichtag. Die erste Meldung weist das Online-Portal automatisch ab, sie geht persönlich, durch einen Beauftragten oder per Post. Nach jeder Aus- und Wiedereinreise beginnt die Zählung neu. Wer nach Ablauf des Fensters meldet, muss persönlich erscheinen und zahlt 2.000 Baht Bußgeld; wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, zahlt 5.000 Baht.
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Die 90-Tage-Meldung auf dem Formular TM.47, kurz TM47, ist die Meldepflicht, die Langzeitaufenthalte in Thailand am längsten begleitet. Beim Rentnerweg fällt sie viermal im Jahr an. Verpasst wird sie trotzdem, weil sich der Termin mit jeder Auslandsreise verschiebt, weil die erste Meldung nicht online geht und weil das Online-Portal keine Nachfrist kennt. Wie sie mit der Unterkunftsmeldung TM30 und der digitalen Einreisekarte TDAC zusammenhängt, zeigt der Überblick zu TM30, TM47 und TDAC.
Wer die 90-Tage-Meldung abgeben muss
Die Pflicht trifft jeden Ausländer, der sich länger als 90 zusammenhängende Tage mit Langzeitvisum oder Verlängerung in Thailand aufhält: Rentner, Ehepartner, Arbeitnehmer, Studierende. Rechtsgrundlage ist § 37 Nr. 5 Immigration Act. Melden müssen Sie selbst, nicht der Vermieter.
Gemeldet wird nicht der Aufenthalt, sondern die aktuelle Adresse. Gezählt werden zusammenhängende Tage im Land, keine Kalenderquartale; wer zwischendurch ausreist, beginnt nach der Wiedereinreise neu. Deshalb müssen viele Reisende nie eine Meldung abgeben.
Wie oft die Meldung anfällt, hängt vom Aufenthaltsweg ab:
| Aufenthaltsweg | 90-Tage-Meldungen im Jahr | Besonderheit |
|---|---|---|
| Non-O und Non-O-A (Rentnerwege) | 4 | dazu eine Verlängerung im Jahr |
| DTV mit zwei Ein- und Ausreisen | Zähler startet je Einreise neu, meist 1–2 | bei der Verlängerung Kopien der letzten TM47- und TM30-Meldung (Immigration Division 1, Bangkok) |
| LTR (Long-Term Resident) | 1 | Meldung einmal jährlich statt alle 90 Tage |
| Thailand Privilege | 4 | Pflicht bleibt; in den Servicegebieten übernimmt Thailand Privilege die Meldung je nach Paket |
Beim Rentnerweg mit Non-O oder Non-O-A kommen so vier Meldungen und eine Verlängerung zusammen, fünf Behördenvorgänge im Jahr. Unter den Aufenthaltswegen, die dieser Ratgeber behandelt, ersetzt nur das LTR die 90-Tage-Meldung durch eine Jahresmeldung. Bei Thailand Privilege bleibt sie Pflicht; der Betreiber übernimmt sie nur in seinen Servicegebieten Bangkok, Chonburi, Chiang Mai, Phuket und gegebenenfalls weiteren von ihm bestimmten Gebieten, bei älteren Paketen mit Service-Kontingent bis zu viermal im Jahr, bei Gold bis Reserve gegen Privilege-Punkte. Bronze enthält laut offizieller Seite 0 Punkte im Jahr (geprüft 28. September 2026). Beide Wege vergleicht der Artikel zu LTR-Visum und Thailand Privilege.
Ab wann die Frist läuft
Der Zähler startet mit dem Einreisestempel; ab dort gerechnet ist Tag 90 der Stichtag. Das Meldefenster reicht von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach diesem Stichtag. Welche Grenze gilt, hängt vom Meldeweg ab: Die sieben Tage Nachfrist gelten nur beim Immigration Office, persönlich oder durch einen Beauftragten. Online gibt es keine Nachfrist, für die Post einen eigenen Absendetermin.
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| Einreisestempel | Zähler startet |
| 15 Tage vor dem Stichtag | Meldefenster öffnet; online frühestens ab hier, früher eingereichte Meldungen weist das Portal ab |
| 15 Tage vor dem Stichtag | Postmeldung per Einschreiben abschicken; eine Nachfrist nennt die Immigration dafür nicht |
| Stichtag | letzter Tag für die Online-Meldung |
| 7 Tage nach dem Stichtag | letzter Tag ohne Bußgeld, nur vor Ort beim Immigration Office |
| danach | nur persönlich, 2.000 Baht Bußgeld |
Für den Kalender ergeben sich ab der Einreise damit drei Daten: Tag 75 als Beginn des Fensters, Tag 90 als letzter Tag für die Online-Meldung und Tag 97 als letzter Tag ohne Bußgeld, dann nur noch vor Ort beim Immigration Office.
Die vier Wege der Meldung
Die Immigration nennt vier Wege (geprüft 28. September 2026):
- Persönlich beim Immigration Office. Der zuverlässigste Weg, je nach Standort aber mit erheblichen Wartezeiten. In Bangkok und Chiang Mai sind mehrere Stunden möglich. Zuständig ist nach Angabe der Immigration das Büro des Gebiets, in dem Sie wohnen.
- Durch einen Beauftragten. Die Immigration lässt zu, dass eine andere Person die Meldung für Sie beim Immigration Office abgibt.
- Per Post. Die Unterlagen gehen per Einschreiben 15 Tage vor dem Stichtag an die Immigration, der Einlieferungsbeleg ist aufzubewahren. Beizulegen ist ein an Sie adressierter, mit 15 Baht frankierter Umschlag; darin schickt die Immigration den unteren Abschnitt des Formulars TM.47 zurück. Postlaufzeit ist einzurechnen.
- Online. Das Formular der Immigration unter tm47.immigration.go.th fragt Passnummer, Einreisedatum, Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und die Adresse ab. Eine TDAC-Nummer verlangt es nicht (geprüft 28. September 2026).
Wann die Online-Meldung nicht funktioniert
Das Portal weist Meldungen in bestimmten Fällen automatisch ab. Laut seinem Änderungsprotokoll gehören dazu unter anderem (geprüft 28. September 2026):
- die erste 90-Tage-Meldung,
- die erste Meldung nach einem Passwechsel,
- Meldungen, die früher als 15 Tage vor dem Stichtag oder nach dem Stichtag eingehen,
- Meldungen nach einem Overstay.
Die erste Meldung geht deshalb persönlich, durch einen Beauftragten oder per Post. Für die erste Meldung nach einem Passwechsel nennt die Immigration nur die Meldung persönlich oder durch einen Beauftragten beim Immigration Office Ihres Wohnorts, nicht die Post. Ob nach einem Visumwechsel im Land wieder analog gemeldet werden muss und ob sich dadurch der Termin verschiebt, sagt die Immigration nicht. Das ist beim zuständigen Immigration Office zu erfragen.
Welche Unterlagen verlangt werden
Für die Meldung vor Ort nennt die Unterlagenliste der Immigration:
- den Pass,
- das unterschriebene Formular TM.47,
- bei Folgemeldungen die letzte Meldebestätigung,
- die frühere Papierkarte TM.6, die seit dem 1. Mai 2025 durch die TDAC ersetzt ist, in der Liste aber noch steht.
Wer per Post meldet, schickt statt des Passes Kopien der Seite mit dem Foto, des letzten Einreisestempels und der letzten Aufenthaltserlaubnis. Nach der Liste gehört auch eine Kopie der Karte TM.6 dazu, außerdem der frankierte Rückumschlag.
Nach jeder Meldung gibt es einen Bestätigungsabschnitt. Er wird in den Pass geheftet oder als Beleg ausgegeben. Gebraucht wird er bei der nächsten Meldung und bei der Visumsverlängerung, wo die gesammelten Abschnitte eine lückenlose Meldehistorie belegen.
Was bei Ausreise und Wiedereinreise passiert
Nach Angabe der Immigration beginnt die Zählung der 90 Tage nach jeder Rückkehr neu. Ein neuer Einreisestempel bedeutet also einen neuen Stichtag, und der alte Termin im Kalender ist hinfällig.
Wichtiger als die Meldung ist vor jeder Auslandsreise § 39 Immigration Act: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis endet mit der Ausreise. Das gilt auch für eine im Land erteilte Verlängerung, etwa die Jahresverlängerung auf dem Rentnerweg. Erhalten bleibt sie nur, wenn vor der Ausreise eine Wiedereinreiseerlaubnis (Re-Entry Permit) erteilt wurde und bei der Rückkehr kein Einreiseverbot nach § 12 greift. Die Gebühr beträgt laut Gebührenliste der Einwanderungsbehörde 1.000 Baht für eine einmalige und 3.800 Baht für mehrfache Wiedereinreisen innerhalb der Restdauer. Ohne diese Erlaubnis beginnt der Rentnerweg nach der Rückkehr von vorn. LTR-Inhaber sind nach Angaben des Board of Investment von der Re-Entry-Permit-Pflicht befreit (geprüft 28. September 2026).
Vor jeder Einreise ist die TDAC online auszufüllen, innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft; für die 90-Tage-Meldung wird ihre Nummer nicht gebraucht. Nach Berichten aus der Praxis verlangen manche Immigration Offices nach jeder Rückkehr aus dem Ausland eine neue TM30 des Vermieters. Eine veröffentlichte Regel dazu wurde bei der Prüfung am 28. September 2026 nicht gefunden. Was das eigene Büro verlangt, lässt sich dort erfragen.
Folgen einer verpassten Meldung
Wer nach Ablauf des Fensters meldet, muss persönlich beim Immigration Office erscheinen und zahlt 2.000 Baht Bußgeld. Wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, zahlt 5.000 Baht.
Eine einzelne verpasste Meldung kostet das Bußgeld; darüber hinaus bleibt sie nach meiner Einschätzung ohne Folgen, solange sie die Ausnahme ist. Wiederholte Versäumnisse werden in der Akte sichtbar und können bei der Verlängerung zur Sprache kommen. Wird das Fenster knapp oder nimmt das Portal eine Meldung nicht an, ist der persönliche Gang zum Immigration Office der verlässlichere Weg: 2.000 Baht Bußgeld sind teurer als ein verlorener Vormittag.
Rechtsstand: 90-Tage-Meldung (Stand 29. September 2026). Meldepflichtig ist jeder Ausländer, der sich länger als 90 zusammenhängende Tage mit Langzeitvisum oder Verlängerung in Thailand aufhält (§ 37 Nr. 5 Immigration Act). Das Meldefenster reicht von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag und gilt für die Meldung beim Immigration Office, persönlich oder durch einen Beauftragten. Per Post verlangt die Immigration den Versand per Einschreiben 15 Tage vor dem Stichtag; online gibt es keine Nachfrist. Wer nach Ablauf des Fensters meldet, muss persönlich erscheinen und zahlt 2.000 Baht, wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, 5.000 Baht. Fristen, Wege und Unterlagen geprüft am 28. September 2026 gegen die Seite der Immigration zur 90-Tage-Meldung und das Änderungsprotokoll des Online-Portals. Dieser Artikel ersetzt keine Auskunft des zuständigen Immigration Office im Einzelfall.
Verhältnis zu TM30 und Jahresverlängerung
TM30. Die TM30 meldet die Unterkunft; sie ist Pflicht des Unterkunftgebers, binnen 24 Stunden nach dem Einzug (§ 38 Immigration Act). Amtlich vorgeschrieben ist sie für die 90-Tage-Meldung nicht: Weder die Unterlagenliste der Immigration noch die veröffentlichten Ablehnungsgründe des Online-Portals nennen sie (geprüft 28. September 2026). Nach Berichten verlangen manche Immigration Offices trotzdem eine im System hinterlegte TM30; ein möglicher, kein amtlich geregelter Grund für Schwierigkeiten. Nimmt das Portal eine Meldung nicht an und trifft keiner der veröffentlichten Ablehnungsgründe zu, lohnt ein Blick darauf, ob die TM30 im System hinterlegt ist. Ein Umzug ist außerdem ohnehin zu melden, unabhängig vom 90-Tage-Rhythmus, und mit ihm wird auch die TM30 neu fällig.
Jahresverlängerung. Beim Non-O folgt auf den 90-Tage-Status, ob durch Umwandlung im Land oder mit dem Visum „Ruhestand“ aus Deutschland, die Verlängerung auf ein Jahr für 1.900 Baht. Ab dann laufen beide Pflichten nebeneinander: Auf dem Rentnerweg sind das vier Meldungen und eine Verlängerung im Jahr. Für die Verlängerung des DTV, des Destination Thailand Visa, nennt die Immigration Division 1 in Bangkok in ihrer Unterlagenliste ausdrücklich Kopien der letzten TM47- und TM30-Meldung (Stand 28. September 2026).
Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält
Kapitel 8 führt den Ablauf vom Ankunftstag bis zur ersten Online-Meldung in sieben Schritten aus und rechnet den Jahresaufwand je Aufenthaltsweg an durchgerechneten Beispielfällen durch. Kapitel 6 beschreibt die Stufen des Rentnerwegs mit Umwandlung, Verlängerung und Re-Entry Permit, Kapitel 7 die Meldepflichten bei LTR und Thailand Privilege. Alles zusammen steht in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch. Leseprobe und kostenlose Checkliste gibt es per E-Mail.
Häufige Fragen
Wann muss die 90-Tage-Meldung abgegeben werden?
Stichtag ist Tag 90 ab dem Einreisestempel. Beim Immigration Office reicht das Fenster von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag, online nur bis zum Stichtag; per Post verlangt die Immigration den Versand per Einschreiben 15 Tage vorher.
Geht die erste 90-Tage-Meldung online?
Nein. Das Portal weist die erste Meldung automatisch ab, ebenso die erste nach einem Passwechsel. Die erste Meldung geht persönlich, durch einen Beauftragten oder per Post.
Was kostet eine verpasste 90-Tage-Meldung?
Wer nach Ablauf des Fensters meldet, muss persönlich erscheinen und zahlt 2.000 Baht Bußgeld, wer ohne gültige Meldung aufgegriffen wird, 5.000 Baht. Darüber hinaus bleibt eine einzelne verpasste Meldung nach meiner Einschätzung ohne Folgen, solange sie die Ausnahme ist.
Was ändert eine Auslandsreise an der 90-Tage-Meldung?
Nach jeder Rückkehr beginnt die Zählung der 90 Tage neu, der alte Termin ist hinfällig. Ohne Re-Entry Permit endet eine im Land erteilte Verlängerung mit der Ausreise.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.
Fehlt Ihnen hier eine Frage? Schreiben Sie mir an post@thailandratgeber.de. Fragen, die viele betreffen, beantworte ich hier in den häufigen Fragen, ohne Namen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall kann ich nicht geben.