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Umzugs-Zeitplan: Ihre Fristen für den Umzug nach Thailand

Von Tobias Gensicke · Fristen nach den geprüften Ratgeberartikeln (Prüfstand 29. September bis 23. Oktober 2026), Seite vom 24. Oktober 2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Der Zeitplan rechnet aus Ihrem Ankunftsdatum und Ihrem Aufenthaltsweg die Fristen aus, die vor der Ausreise, rund um Auszug und Ankunft und in den ersten Monaten in Thailand laufen. Jede Zeile nennt ein Datum oder einen Zeitraum und verweist auf den Ratgeber, aus dem die Frist stammt. Wo kein Ratgeber eine Frist nennt, steht der Schritt ohne Datum in der Liste. Die Termine lassen sich als Kalenderdatei laden oder ausdrucken. Ihre Daten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert, es sei denn, Sie fordern unten Erinnerungen an die Fristen per E-Mail an; gezählt wird nur anonym, dass der Zeitplan genutzt wurde, mit dem Kürzel des gewählten Aufenthaltswegs.

1.Wann kommen Sie in Thailand an?

Gemeint ist der Tag der Einreise in Thailand. Vom Einreisestempel an zählen die Aufenthaltstage und die 90-Tage-Meldung.

2.Mit welchem Aufenthaltsweg reisen Sie ein?

Welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der Visa-Wegweiser.

3.Melden Sie sich in Deutschland ab?
4.Sind Sie gesetzlich krankenversichert?
5.Wollen Sie in Thailand eine Wohnung mieten?

Die Fristen im Überblick

Die Tabelle fasst alle datierten Regeln des Zeitplans ohne Ihr Datum zusammen; welche davon für Sie gelten, hängt vom Aufenthaltsweg ab. Schritte ohne Frist, etwa Bankverbindungen, Urkunden, Zustelladresse, Versicherungen, Reisepass und der LTR-Antrag, stehen im Zeitplan ohne Datum.

SchrittFrist oder ZeitpunktRatgeber
Vorbereitung (Richtwert)9 Monate für Ortsunabhängige, 18 Monate für den Ruhestand, 24 Monate für einen komplexen Wegzug, etwa mit GmbH-Anteilen oder vermieteter ImmobilieFahrplan
Krankenversicherungnach meiner Einschätzung der erste Schritt, abzuschließen vor der AbmeldungKrankenversicherung
Abmeldung in Deutschlandfrühestens eine Woche vor dem Auszug, innerhalb von zwei Wochen danach; Bußgeld bis zu 1.000 EuroAbmeldung
Steuererklärung in Deutschlandim Jahr nach dem Wegzug in aller Regel die Einkommensteuererklärung für das WegzugsjahrFahrplan
Anwartschaft in der GKV, falls gewünschtfür bis zum Wegzug Pflicht- oder Familienversicherte nach der Auslegung des GKV-Spitzenverbands binnen drei Monaten nach dem Ende dieser VersicherungGKV-Rückweg
DTV-Antragfrühestens 90 Tage vor der Ankunft; wer noch in Deutschland gemeldet ist, vor der AbmeldungDTV-Visum
DTV-Finanznachweismindestens 500.000 Baht; ein Guthaben, das drei Monate vor dem Antrag steht und nicht angetastet wird, erfüllt den Wortlaut aller drei Listen (den Zeitraum legt jede Vertretung selbst fest)DTV-Visum
Führungszeugnis (DTV, O-A)sinnvoller Bestellzeitpunkt vier bis sechs Wochen vor dem Antrag, nicht früher; das Höchstalter legt die Vertretung festFührungszeugnis
DTV in Thailand180 Tage je Einreise, einmal je Einreisestempel um bis zu 180 Tage verlängerbar (1.900 Baht, Ermessen)DTV-Visum
Non-O „Ruhestand“ und O-A: AntragBerlin und München nennen für Visumanträge allgemein frühestens 90 Tage vor der EinreiseFahrplan
Generalkonsulat München, GuthabenwegKontoauszüge mit mindestens 800.000 Baht Saldo zu jedem Monatsende der letzten drei MonateRentnervisum
Non-O „Ruhestand“, Guthabenweg800.000 Baht spätestens rund einen Monat nach der Ankunft auf dem thailändischen KontoRentnervisum
Non-O „Ruhestand“: Verlängerunggegen Ende der 90 Tage auf ein Jahr, 1.900 BahtRentnervisum
O-Aein Jahr ab der Einreise; beim Guthabenweg 800.000 Baht mindestens zwei Monate vor dem Verlängerungsantrag auf dem thailändischen KontoRentnervisum
Re-entry Permit (Rentnerwege)vor jeder Auslandsreise, sonst endet die Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise; LTR-Inhaber sind nach Angaben des Board of Investment befreitRe-entry Permit
TDACinnerhalb von drei Tagen vor der Ankunft onlineTM30, TM47, TDAC
TM30binnen 24 Stunden nach dem Einzug, Pflicht des UnterkunftgebersTM30, TM47, TDAC
Visumfreie Einreise30 Tage, einmal um höchstens 30 Tage verlängerbar (1.900 Baht, Ermessen)Visumfrei
Wohnungssuchedie ersten vier bis acht Wochen in einem Serviced Apartment oder MonatsappartementWohnung mieten
Erste 90-Tage-MeldungStichtag Tag 90 ab dem Einreisestempel, Fenster von 15 Tagen vor bis 7 Tage nach dem Stichtag90-Tage-Meldung
LTR: Meldungeinmal jährlich statt alle 90 TageLTR-Visum
Steuerresidenz in Thailandab 180 Tagen Aufenthalt in einem KalenderjahrSteuernummer
Steuererklärung in Thailandfalls erklärungspflichtig, bis Ende März des FolgejahresSteuernummer

So rechnet der Zeitplan

Rechtsstand. Die Fristen stammen aus den Ratgeberartikeln mit ihrem jeweiligen Prüfstand: Abmeldung, DTV, Führungszeugnis, visumfreie Einreise, TM30 und TDAC, 90-Tage-Meldung, Rentnervisum, LTR, Bankkonto und Fahrplan Stand 29. September 2026; Krankenversicherung und Rückweg in die GKV Stand 3. Oktober 2026; Wohnung mieten, Reisepass, Re-entry Permit und thailändische Steuernummer Stand 23. Oktober 2026. Die Seite gibt den Stand vom 24. Oktober 2026 wieder.

Der Zeitplan ist eine Planungshilfe mit den Regeln zum genannten Stand. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt keine Auskunft der Botschaft, des Generalkonsulats, der Immigration, der Meldebehörde oder Ihrer Krankenkasse. Maßgeblich ist, was die zuständige Stelle verlangt und entscheidet.