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Re-entry Permit in Thailand: wann Sie es brauchen und was es kostet

Von Tobias Gensicke, Ende 30, lebt seit 2025 in Pattaya und zeigt den Alltag in Videos auf TikTok und Facebook (@thailandratgeber) · geprüfter Stand: 23. Oktober 2026 · zuletzt geändert: 23. Oktober 2026

Flugzeugflügel über den Wolken
Symbolbild · Foto: Pexels

Kurz gesagt: Eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Thailand endet nach § 39 Immigration Act, sobald Sie das Land verlassen; das gilt auch für eine im Land erteilte Verlängerung. Erhalten bleibt sie nur, wenn Sie vor der Ausreise eine Wiedereinreiseerlaubnis (Re-entry Permit) bekommen haben und bei der Rückkehr kein Einreiseverbot nach § 12 greift; dann dürfen Sie für die Restdauer bleiben. Beantragt wird sie auf dem Formular TM.8 beim Immigration Office Ihres Wohnorts, im Raum Bangkok nach Angabe der Immigration Division 1 auch am Ausreisetag an der Passkontrolle im Flughafen. Die Gebühr beträgt 1.000 Baht für eine und 3.800 Baht für mehrere Wiedereinreisen innerhalb der Restdauer und wird bei Ablehnung nicht erstattet. LTR-Inhaber sind nach Angaben des Board of Investment befreit. Die 90-Tage-Zählung beginnt nach jeder Rückkehr neu, auch mit Re-entry Permit.

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Wer in Thailand eine Verlängerung bekommen hat, verliert sie mit dem ersten Flug ins Ausland, wenn vorher kein Re-entry Permit im Pass steht. Die Wiedereinreiseerlaubnis kostet 1.000 Baht für eine und 3.800 Baht für mehrere Wiedereinreisen, die Behörde veranschlagt für den Antrag 40 Minuten. Ohne sie ist die Verlängerung nach der Rückkehr verloren. Dieser Artikel zeigt, wann Sie sie brauchen, wo Sie sie beantragen und welche Aufenthaltswege ohne sie auskommen.

Warum die Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise endet

Rechtsgrundlage ist § 39 Immigration Act. Danach endet eine befristete Aufenthaltserlaubnis, sobald Sie Thailand verlassen. Erhalten bleibt sie nur unter zwei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Sie haben vor der Ausreise eine Wiedereinreiseerlaubnis bekommen, und bei der Rückkehr greift kein Einreiseverbot nach § 12. Dann dürfen Sie für die verbleibende Dauer der Erlaubnis bleiben.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis. Das Visum stellt die Vertretung im Ausland aus; die Aufenthaltserlaubnis ist der Stempel bei der Einreise oder die Verlängerung, die das Immigration Office im Land erteilt. § 39 betrifft die Aufenthaltserlaubnis. Besonders gefährdet sind deshalb alle, deren Aufenthalt auf einer im Land erteilten Verlängerung beruht, etwa auf einer Jahresverlängerung oder dem 90-Tage-Status nach einer Umwandlung im Land.

Wer ein Re-entry Permit braucht und wer nicht

Ob Sie eines brauchen, hängt vom Aufenthaltsweg ab. Die folgende Übersicht nennt nur, was die Quellen belegen.

AufenthaltswegRe-entry Permit vor der Ausreise?Grundlage
Im Land erteilte Verlängerung (z. B. Jahresverlängerung)ja, sonst endet die Verlängerung mit der Ausreise§ 39 Immigration Act
90-Tage-Status nach Umwandlung im Landja, sonst endet er mit der Ausreise§ 39 Immigration Act
Non-O-A mit Verlängerung im Landja, für die Verlängerung; das Visum selbst gilt ein Jahr für mehrfache Einreisen§ 39, Angaben der Vertretungen
DTV (fünf Jahre, mehrfache Einreise)keine amtliche Aussage gefunden, vor der Ausreise beim Immigration Office klären; mit gültigem DTV wird bei der Wiedereinreise in der Regel ein neuer 180-Tage-Stempel erteilt, über die Einreise entscheidet der Grenzbeamte; eine im Land erteilte Verlängerung endet nach § 39 mit der Ausreise§ 39, Visumbedingungen DTV
LTR (Long-Term Resident)nach Angaben des BOI befreitBoard of Investment
Thailand Privilegenach Angaben des Betreibers neinThailand Privilege

LTR. Das Board of Investment nennt unter den Vorteilen des LTR wörtlich die Befreiung vom Re-entry Permit, zusammen mit der Jahresmeldung statt der 90-Tage-Meldung (Board of Investment, abgerufen 23. Oktober 2026). Dieselbe Liste führt unmittelbar darunter als eigenen Punkt zusätzlich ein „Multiple re-entry permit“ auf; wie beides zusammenpasst, erklärt die Seite nicht. Einzelheiten zum LTR stehen im Artikel zu LTR-Visum und Thailand Privilege.

Thailand Privilege. Die Mitgliedsbedingungen nennen ein Visum mit je einem Jahr Aufenthalt pro Einreise. Auf seiner Seite zu Familien schreibt der Betreiber, dass wegen der mehrfachen Einreise keine Re-entry Permits nötig seien (abgerufen 23. Oktober 2026). Eine Bestätigung durch die Immigration habe ich nicht gefunden.

DTV. Das Destination Thailand Visa erlaubt mehrfache Einreisen; mit gültigem DTV wird bei der Wiedereinreise ein neuer 180-Tage-Stempel erteilt, die Einreise selbst bleibt aber eine Entscheidung des Grenzbeamten. Eine amtliche Aussage, die ein Re-entry Permit für DTV-Inhaber ausdrücklich verlangt oder ausschließt, habe ich bei der Prüfung am 23. Oktober 2026 nicht gefunden; das ist vor der Ausreise beim Immigration Office zu klären. Wer das DTV im Land verlängert hat und vor Ablauf ausreist, verliert nach § 39 den Rest dieser Verlängerung; bei der Rückkehr gilt dann der neue Stempel. Mehr dazu im Artikel zum DTV-Visum.

Non-O-A. Trotz Visum für mehrfache Einreisen endet eine in Thailand erteilte Verlängerung ohne Re-entry Permit mit der Ausreise. Wie lange Sie nach einer Wiedereinreise mit noch gültigem O-A-Visum bleiben dürfen, ist vor der Reise beim Immigration Office zu klären.

Single oder Multiple: was es kostet

Die Gebühren nennen gleichlautend die Gebührenliste der Einwanderungsbehörde (geprüft 28. September 2026), die Seite der Immigration Division 1 und das amtliche Bürgerhandbuch zum Re-entry Permit (beide abgerufen 23. Oktober 2026):

ArtGebührGilt für
Single (einmalige Wiedereinreise)1.000 Bahteine Ausreise und Rückkehr innerhalb der Restdauer
Multiple (mehrfache Wiedereinreise)3.800 Bahtmehrere Ausreisen innerhalb der Restdauer, mehrfach nutzbar

Rechnerisch lohnt sich die Mehrfach-Erlaubnis ab der vierten Reise innerhalb derselben Aufenthaltserlaubnis: Vier einzelne Erlaubnisse kosten 4.000 Baht, drei nur 3.000 Baht.

Beide Varianten gelten nur für die Restdauer der Aufenthaltserlaubnis, zu der sie erteilt wurden. Sie verlängern den Aufenthalt nicht. Ob eine Mehrfach-Erlaubnis nach einer neuen Jahresverlängerung weiter gilt, nennen die abgerufenen Quellen nicht; das beantwortet das zuständige Immigration Office.

Das Bürgerhandbuch der Immigration hält ausdrücklich fest: Die Gebühr wird nicht erstattet, auch wenn der Antrag nicht bewilligt wird.

Wo Sie den Antrag stellen

Beim Immigration Office. Nach dem Bürgerhandbuch der Einwanderungsbehörde stellen Sie den Antrag persönlich beim Immigration Office des Gebiets, in dem Sie wohnen, Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 8:30 bis 16:30 Uhr mit Mittagspause; maßgeblich sind die Öffnungszeiten des jeweiligen Büros. Die Behörde veranschlagt für den gesamten Vorgang 40 Minuten: Prüfung der Unterlagen und Abgleich mit der Sperrliste, Zahlung, Stempel in den Pass, Rückgabe mit Quittung. Das Bürgerhandbuch trägt das Datum 8. November 2019.

Am Flughafen. Die Immigration Division 1 nennt für den Raum Bangkok als Alternative die Passkontrolle für Auslandsabflüge im Flughafen am Tag der Ausreise (abgerufen 23. Oktober 2026). Das Bürgerhandbuch erwähnt diesen Weg nicht, es nennt nur das Büro am Wohnort. Ob und zu welchen Zeiten die Stelle am Flughafen am Abflugtag geöffnet ist, sagen die abgerufenen Seiten nicht. Der Antrag beim Immigration Office vor dem Reisetag ist nach meiner Einschätzung der planbarere Weg. Ab wann er frühestens möglich ist, nennen die abgerufenen amtlichen Seiten nicht.

Unterlagen für das Formular TM.8

Das Bürgerhandbuch nennt drei Unterlagen:

  1. das ausgefüllte Formular TM.8 mit einem Foto 4 × 6 cm,
  2. den Pass,
  3. falls Ihnen die Ausreise aus irgendeinem Grund untersagt ist, eine Ausreiseerlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Immigration Division 1 in Bangkok verlangt zusätzlich Kopien bestimmter Passseiten: Seite mit den persönlichen Daten, Ablaufdatum, gegebenenfalls Seite mit Änderungen, letzter Einreisestempel und gegebenenfalls Verlängerungsstempel. Das Foto darf nach ihrer Liste nicht älter als sechs Monate sein. Außerdem steht dort noch die Ausreisekarte TM.6 mit Kopie, falls vorhanden; diese Papierkarte ist seit dem 1. Mai 2025 durch die digitale Einreisekarte TDAC ersetzt. Die Liste gilt für den Bezirk Bangkok. Andere Büros können abweichen, deshalb vorab beim eigenen Büro nachfragen.

Voraussetzung ist nach dem Bürgerhandbuch außerdem, dass Sie sich mit befristeter Erlaubnis in Thailand aufhalten, der Stempel in Ihrem gültigen Pass steht und Sie nicht unter die Einreiseverbote nach § 12 fallen. Bei Unklarheiten kann der Beamte weitere Erklärungen verlangen.

Was ohne Re-entry Permit passiert

Reisen Sie mit einer im Land erteilten Verlängerung ohne Wiedereinreiseerlaubnis aus, ist die Verlängerung beendet. Bei der Rückkehr zählt nur noch, womit Sie einreisen, etwa ein noch gültiges Visum mit mehrfacher Einreise oder ein neues Visum. Dass die frühere Verlängerung bei der Rückkehr wieder auflebt, sieht § 39 nicht vor; nach dem Wortlaut gilt sie mit der Ausreise als beendet. Auf dem Rentnerweg etwa beginnt der Ablauf damit von vorn.

Davon zu unterscheiden ist der Overstay, also das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer; was dafür gilt, beschreibt der Artikel zum Overstay in Thailand.

Rechtsstand: Re-entry Permit (Stand 23. Oktober 2026). Nach § 39 Immigration Act endet eine befristete Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise, auch eine im Land erteilte Verlängerung. Erhalten bleibt sie nur mit einer vor der Ausreise erteilten Wiedereinreiseerlaubnis und wenn bei der Rückkehr kein Einreiseverbot nach § 12 greift; dann für die verbleibende Dauer. Antrag auf Formular TM.8, Gebühr 1.000 Baht für eine und 3.800 Baht für mehrere Wiedereinreisen innerhalb der Restdauer, keine Erstattung bei Ablehnung. Befreit sind nach Angaben des Board of Investment LTR-Inhaber; dieselbe Liste nennt zusätzlich ein „Multiple re-entry permit“. Für Thailand Privilege verneint der Betreiber die Pflicht. Für das DTV fand sich keine amtliche Aussage; das ist vor der Ausreise beim Immigration Office zu klären. Gesetzestext und Gebührenliste geprüft am 28. September 2026; Bürgerhandbuch der Einwanderungsbehörde (Fassung 8. November 2019), Seite der Immigration Division 1, Seite des Board of Investment und Seite von Thailand Privilege abgerufen am 23. Oktober 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Auskunft des zuständigen Immigration Office im Einzelfall.

Die 90-Tage-Zählung nach der Rückkehr

Nach Angabe der Immigration beginnt die Zählung der 90 Tage nach jeder Rückkehr neu, ausdrücklich in allen Fällen. Nach diesem Wortlaut gilt das auch, wenn Sie mit Re-entry Permit zurückkommen. Der alte Meldetermin ist hinfällig; Stichtag ist Tag 90 ab dem neuen Einreisestempel. Wie Fenster, Wege und Bußgelder der Meldung aussehen, steht im Artikel zur 90-Tage-Meldung.

Vor jeder Einreise ist außerdem die TDAC online auszufüllen, innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft. Nach Berichten aus der Praxis verlangen manche Immigration Offices nach jeder Rückkehr eine neue TM30 des Vermieters; eine veröffentlichte Regel dazu wurde bei der Prüfung am 28. September 2026 nicht gefunden. Den Zusammenhang der Meldungen erklärt der Überblick zu TM30, TM47 und TDAC.

Was das Handbuch dazu zusätzlich enthält

Kapitel 8 führt die Meldepflichten vom Ankunftstag bis zur Rückkehr aus dem Ausland Schritt für Schritt aus, Kapitel 4 und 6 zeigen, wo auf den einzelnen Aufenthaltswegen das Re-entry Permit fällig wird. Alles steht in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch.

Häufige Fragen

Was kostet ein Re-entry Permit in Thailand?

1.000 Baht für eine einmalige und 3.800 Baht für mehrfache Wiedereinreisen innerhalb der Restdauer der Aufenthaltserlaubnis. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die Gebühr bei der Behörde.

Brauche ich ein Re-entry Permit mit DTV?

Eine amtliche Aussage, die für DTV-Inhaber ein Re-entry Permit verlangt oder ausschließt, habe ich bei der Prüfung am 23. Oktober 2026 nicht gefunden; das ist vor der Ausreise beim Immigration Office zu klären. Mit gültigem DTV wird bei der Wiedereinreise ein neuer 180-Tage-Stempel erteilt; die Einreise selbst bleibt eine Entscheidung des Grenzbeamten. Eine im Land erteilte Verlängerung endet nach § 39 mit der Ausreise.

Kann ich das Re-entry Permit am Flughafen beantragen?

Für den Raum Bangkok nennt die Immigration Division 1 die Passkontrolle für Auslandsabflüge im Flughafen am Ausreisetag als Alternative. Das Bürgerhandbuch der Einwanderungsbehörde nennt nur das Immigration Office am Wohnort. Öffnungszeiten am Flughafen nennen die abgerufenen Seiten nicht.

Brauchen LTR-Inhaber ein Re-entry Permit?

Nach Angaben des Board of Investment nein: Es nennt die Befreiung vom Re-entry Permit unter den Vorteilen des LTR. Dieselbe Liste führt zusätzlich ein „Multiple re-entry permit“ auf; wie beides zusammenpasst, lässt sich vor der Reise beim One Stop Service des Board of Investment klären.

Muss ich nach der Rückkehr eine neue 90-Tage-Meldung machen?

Die Zählung beginnt nach jeder Rückkehr neu, auch mit Re-entry Permit. Stichtag ist Tag 90 ab dem neuen Einreisestempel.

Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Fehlt Ihnen hier eine Frage? Schreiben Sie mir an post@thailandratgeber.de. Fragen, die viele betreffen, beantworte ich hier in den häufigen Fragen, ohne Namen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall kann ich nicht geben.

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Quellen

Im Text verlinkte Quellen, geprüfter Stand: 23. Oktober 2026. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Behörde oder des Anbieters.