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Steuernummer (TIN) und Steuererklärung in Thailand: P.N.D. 90/91, Fristen

Von Tobias Gensicke, Ende 30, lebt seit 2025 in Pattaya und zeigt den Alltag in Videos auf TikTok und Facebook (@thailandratgeber) · geprüfter Stand: 23. Oktober 2026 · zuletzt geändert: 23. Oktober 2026

Person rechnet mit Taschenrechner und füllt Unterlagen aus
Symbolbild · Foto: Pexels

Kurz gesagt: Steuerresident in Thailand ist, wer sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr im Land aufhält; wer in Thailand steuerpflichtig ist, braucht eine Steuernummer, und eine Steuererklärung ist fällig, sobald die Einkünfte die Erklärungsgrenzen übersteigen (ledig 60.000 Baht, bei reinen Arbeitseinkünften 120.000 Baht). Ausländer ohne thailändische Personenkennnummer beantragen die Tax Identification Number (TIN) mit dem Formular L.P. 10.1 bei einem Revenue Office, nach den Angaben des Revenue Department innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Die Erklärung heißt P.N.D. 91, wenn ausschließlich Einkünfte aus Arbeit nach § 40 Nr. 1 Revenue Code vorliegen, in allen anderen Fällen P.N.D. 90. Steuerjahr ist das Kalenderjahr; für 2025 lief die Frist auf Papier bis 31. März 2026 und über das e-Filing-Portal bis 8. April 2026. Ob überwiesenes Auslandseinkommen überhaupt steuerpflichtig ist, hängt an zwei Bedingungen, die zusammenkommen müssen: Steuerresidenz im Jahr der Erzielung und Erzielung ab dem 1. Januar 2024.

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Steuernummer und Steuererklärung sind die formale Seite der thailändischen Einkommensteuer. Welches Auslandseinkommen steuerpflichtig ist, regelt die Remittance-Regel seit 2024. Dieser Artikel behandelt den Ablauf danach: wann eine Steuernummer nötig ist, wie Ausländer sie beim Revenue Department beantragen, welches Formular gilt, welche Fristen laufen und wie die Abgabe online funktioniert. Er beschreibt die thailändische Seite; was in Deutschland gilt, entscheiden deutsches Recht und das Finanzamt.

Wer eine Erklärung abgeben muss

Am Anfang steht die Steuerresidenz. Wer sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr in Thailand aufhält, ist dort Steuerresident (§ 41 Revenue Code). Gezählt wird das Kalenderjahr, und die Residenz wird für jedes Jahr neu bestimmt.

Ein Resident ist steuerpflichtig mit Einkünften aus thailändischen Quellen und mit Auslandseinkommen, das er nach Thailand bringt. Für das Auslandseinkommen gilt das seit dem 1. Januar 2024 nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  1. Sie waren in dem Kalenderjahr, in dem das Einkommen erzielt wurde, thailändischer Steuerresident, und
  2. das Einkommen wurde am oder nach dem 1. Januar 2024 erzielt.

Fehlt eine der beiden Bedingungen, fällt der überwiesene Betrag nicht unter die Regel. Einkommen aus Arbeit oder Geschäftstätigkeit, die in Thailand ausgeübt wird, ist dagegen nach § 41 Abs. 1 Revenue Code steuerpflichtig, gleich wo es gezahlt wird. Ob ortsunabhängige Arbeit für Kunden oder Arbeitgeber im Ausland darunter fällt, klärt ein thailändischer Steuerberater. Wer kein Resident ist, wird nach der Übersicht des Revenue Department nur mit Einkünften aus thailändischen Quellen besteuert.

Ob eine Erklärung fällig ist, hängt an der Höhe der Einkünfte vor Abzügen und Freibeträgen (assessable income) im Steuerjahr; eine Erklärungspflicht kann also auch bestehen, wenn am Ende keine Steuer anfällt. Die Ausfüllanleitungen zum Steuerjahr 2025 (thailändisch 2568) nennen diese Grenzen:

FormularFür wenErklärungspflicht ab
P.N.D. 91ausschließlich Einkünfte aus Arbeit nach § 40 Nr. 1 Revenue Code, etwa Gehalt, Lohn, Bonus; die Anleitung nennt dort auch Pensionenledig: über 120.000 Baht; verheiratet: über 220.000 Baht, für einen Ehegatten allein oder beide zusammen gerechnet
P.N.D. 90alle anderen Fälle: mehrere Einkunftsarten oder eine andere als § 40 Nr. 1, etwa freie Berufe, Geschäftstätigkeit, Vermietungledig: über 60.000 Baht; verheiratet: über 120.000 Baht, für einen Ehegatten allein oder beide zusammen gerechnet

Wer von Januar bis Juni Einkünfte nach § 40 Nr. 5 bis 8 bezogen hat (unter anderem Vermietung, freie Berufe, Geschäftstätigkeit), gibt zusätzlich bis Ende September desselben Jahres die Halbjahreserklärung P.N.D. 94 ab (§ 56 bis Revenue Code). Bei Abgabe über e-Filing verlängert eine Bekanntmachung des Finanzministeriums diese Frist bis 8. Oktober; sie gilt für Erklärungen, die bis 31. Januar 2027 fällig sind.

Eine Feinheit betrifft Renten. Ob eine deutsche gesetzliche Rente als Pension im Sinne des Revenue Code gilt, ist nicht geklärt; davon hängen sowohl der Pauschalabzug als auch die Wahl des Formulars ab. Das klärt ein thailändischer Steuerberater. Wer das Besteuerungsrecht an der Rente hat, beschreibt Deutsche Rente in Thailand.

Wer in Deutschland einen Wohnsitz behält und zugleich 180 Tage oder mehr in Thailand verbringt, kann in beiden Staaten ansässig sein. Diese doppelte Ansässigkeit muss über das Doppelbesteuerungsabkommen aufgelöst werden; mehr dazu unter Abmeldung beim Auswandern.

Die Steuernummer beantragen

Nach § 3 undecim Revenue Code müssen Steuerpflichtige eine Steuernummer beantragen und verwenden. Thailänder nutzen dafür ihre Personenkennnummer aus dem Melderegister. Ausländer haben in der Regel keine und beantragen deshalb eine TIN. So beschreibt das Revenue Department auf seiner Seite Tax Identification den Ablauf; das Formular selbst steht auf der thailändischen Website zum Herunterladen bereit:

  1. Frist: innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.
  2. Formular: L.P. 10.1 für Einzelpersonen.
  3. Unterlagen: eine Kopie des Reisepasses oder der Ausländerbescheinigung; die Liste nennt außerdem das Hausregister (Tabien Baan) des Steuerpflichtigen. Was ein Revenue Office anstelle des Hausregisters akzeptiert, wenn Sie keines haben, sagt die Seite nicht. Das beantwortet das zuständige Büro oder das RD Call Center unter 1161.
  4. Ort: das Area Revenue Office oder die Zweigstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Einzelpersonen dürfen den Antrag auch bei jeder anderen Zweigstelle abgeben, unabhängig vom Wohnort.

Ausgestellt wird eine Steuernummer mit Steuerkarte (TIN card). Keine Steuernummer brauchen Ausländer, die sich je Aufenthalt höchstens 14 Tage und im Steuerjahr insgesamt höchstens 90 Tage in Thailand aufhalten. Die englische Seite wurde zuletzt am 14. März 2014 aktualisiert; die geltende Unterlagenliste nennt das Revenue Office.

Fristen und Zahlung

Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Erklärung ist bis Ende März des Folgejahres abzugeben (§ 56 Revenue Code), die Steuer wird mit der Abgabe gezahlt. Für das Steuerjahr 2025 galten diese Termine:

SchrittFrist für das Steuerjahr 2025
Abgabe auf Papier beim Revenue Office1. Januar bis 31. März 2026
Abgabe über e-Filingbis 8. April 2026
Ratenzahlung bei Abgabe auf Papier, wenn die Steuer 3.000 Baht oder mehr beträgtdrei gleiche Raten: 31. März, 30. April und 31. Mai 2026
Ratenzahlung bei Abgabe über e-Filing, wenn die Steuer 3.000 Baht oder mehr beträgterste Rate mit der Erklärung bis 8. April 2026, zweite und dritte Rate jeweils innerhalb eines Monats nach der vorigen

Die Verlängerung bis 8. April veröffentlichten regionale Büros des Revenue Department für das Steuerjahr 2025. Sie beruht auf Bekanntmachungen des Finanzministeriums. Die geltende Bekanntmachung erfasst nur Erklärungen, die bis 31. Januar 2027 fällig sind. Die Erklärung für das Steuerjahr 2026, fällig im März 2027, fällt nicht mehr darunter; eine neue Bekanntmachung war am 23. Oktober 2026 nicht veröffentlicht.

Für technische Störungen gilt eine eigene Regel des Revenue Department, die nicht an ein bestimmtes Steuerjahr gebunden ist: Bei Störungen der Systeme des Revenue Department oder der Zahlstelle ist ein Antrag auf Fristverlängerung beim Area Revenue Branch Office möglich, zusammen mit Abgabe und Zahlung innerhalb von 7 Arbeitstagen nach dem letzten Online-Tag. Das Revenue Department prüft den Antrag; wird er abgelehnt, fallen gegebenenfalls Geldbuße und Zuschlag an.

Wer eine Rate nicht pünktlich zahlt, verliert das Recht auf Ratenzahlung und zahlt den Rest mit Zuschlag. Wird die Steuer nicht bis Ende März gezahlt, bei fristgerechter Online-Abgabe für das Steuerjahr 2025 nicht bis 8. April, fällt nach der Ausfüllanleitung zu P.N.D. 90 ein Zuschlag von 1,5 Prozent je Monat auf die geschuldete Steuer an; ein angefangener Monat zählt als voller Monat. Wer die Erklärung nicht fristgerecht abgibt, muss außerdem mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Baht rechnen. Dieselben Regeln nennt die Ausfüllanleitung zu P.N.D. 91.

Online abgeben über e-Filing

Beide Formulare lassen sich über das e-Filing-Portal des Revenue Department abgeben, die Steuer lässt sich dort zahlen oder eine Erstattung beantragen. Für die Registrierung fragt das Portal nach der Personenkennnummer oder der Steuernummer; wer keine thailändische Personenkennnummer hat, braucht deshalb zuerst die TIN. Der Ablauf laut den Hilfeseiten des Portals:

  1. Steuernummer eingeben und die Registrierung für die Einkommensteuer natürlicher Personen wählen.
  2. Identität per Einmalcode bestätigen, der an eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geht.
  3. Passwort und drei Sicherheitsfragen festlegen, Nutzungsbedingungen bestätigen.

Für die Einkommensteuerformulare, darunter P.N.D. 90, 91 und 94, ist das Konto danach sofort nutzbar, ohne dass Unterlagen nachgereicht werden müssen. Gezahlt wird nach den Hilfeseiten unter anderem per Online-Banking, per QR-Code in der App einer Bank, die das unterstützt, oder mit einem Zahlschein an Schaltern wie Bank, Post oder 7-Eleven. Zum thailändischen Konto selbst siehe Bankkonto in Thailand eröffnen. Die Hilfeseiten, die für diesen Artikel geprüft wurden, sind auf Thai.

Wer Auslandseinkommen nach Thailand gebracht hat, füllt nach beiden Ausfüllanleitungen eine eigene Anlage für Einkünfte aus dem Ausland aus. Das Revenue Department bietet dazu ein Rechenwerkzeug für die Anrechnung ausländischer Steuern an. Ob und in welcher Höhe deutsche Steuer angerechnet wird, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen; das ist eine Frage für den thailändischen Steuerberater.

Ansässigkeitsbescheinigung: wozu Nummer und Erklärung noch dienen

Steuernummer und abgegebene Erklärung sind Voraussetzung für die Ansässigkeitsbescheinigung (Certificate of Residence). Das Revenue Department verlangt dafür unter anderem eine Kopie der abgegebenen Erklärung P.N.D. 90 oder 91, eine Kopie der Steuerquittung, eine Kopie der Steuerkarte und den Reisepass, aus dem sich mehr als 180 Aufenthaltstage ergeben.

Mit der Bescheinigung belegen Sie gegenüber dem deutschen Finanzamt, dass Sie in Thailand ansässig sind. Eine allgemeine Pflicht, sie vorzulegen, nennen die geprüften amtlichen Quellen nicht; bei Sachverhalten im Ausland müssen Sie aber selbst die Beweismittel beschaffen (§ 90 Abs. 2 Abgabenordnung). Welche Nachweise das Finanzamt im Einzelfall verlangt, klärt ein deutscher Steuerberater.

Stand 23. Oktober 2026: Erklärungsgrenzen, Abgabeorte, Ratenzahlung, Zuschlag und Geldbuße nach den Ausfüllanleitungen des Revenue Department zu P.N.D. 90 und P.N.D. 91 für das Steuerjahr 2568 (2025). TIN-Antrag nach der Seite „Tax Identification“ (zuletzt aktualisiert 14. März 2014). Online-Frist 8. April 2026 nach Bekanntmachungen regionaler Büros des Revenue Department; für das Steuerjahr 2026 nicht bestätigt. Residenzregel und Abgabefrist nach § 41 und § 56 Revenue Code, Remittance-Regel nach Por. 161/2566 und 162/2566 (am Wortlaut geprüft am 28. September 2026). Alle übrigen Quellen abgerufen am 23. Oktober 2026.

Was das Handbuch dazu enthält

Kapitel 20 rechnet die Remittance-Regel für drei konstruierte Beispielhaushalte durch, darunter einen Selbständigen, der zehn Monate im Jahr in Thailand arbeitet. Kapitel 11 ordnet die Rentenarten dem Doppelbesteuerungsabkommen zu, Kapitel 16 beschreibt Überweisungswege und ihre Belege. Alles in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch. Eine kostenlose Checkliste mit Leseprobe gibt es per E-Mail.

Häufige Fragen

Brauche ich als Ausländer eine thailändische Steuernummer?

Wenn Sie in Thailand steuerpflichtige Einkünfte haben, ja. Ausländer ohne thailändische Personenkennnummer beantragen sie mit dem Formular L.P. 10.1 beim Revenue Office, nach den Angaben des Revenue Department innerhalb von 60 Tagen ab dem Tag, an dem sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen. Ausgenommen sind Ausländer, die sich je Aufenthalt höchstens 14 Tage und im Steuerjahr insgesamt höchstens 90 Tage im Land aufhalten.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Bis Ende März des Folgejahres (§ 56 Revenue Code). Für das Steuerjahr 2025 galt auf Papier der 31. März 2026, über e-Filing der 8. April 2026. Für das Steuerjahr 2026 war die Online-Frist am 23. Oktober 2026 nicht bestätigt.

P.N.D. 90 oder P.N.D. 91?

P.N.D. 91 gilt, wenn ausschließlich Einkünfte aus Arbeit nach § 40 Nr. 1 Revenue Code vorliegen. Bei mehreren Einkunftsarten oder einer anderen Einkunftsart, etwa aus freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit, gilt P.N.D. 90. Wie eine deutsche Rente einzuordnen ist, ist nicht geklärt; das beantwortet ein thailändischer Steuerberater.

Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich nur Ersparnisse überweise?

Vermögen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, fällt nicht unter die Remittance-Regel, ebenso Einkommen aus Jahren ohne thailändische Steuerresidenz. Die Erklärungspflicht knüpft an Einkünfte vor Abzügen oberhalb der genannten Grenzen an. Herkunft und Erzielungsjahr müssen sich belegen lassen. Wer eine Ansässigkeitsbescheinigung braucht, benötigt dafür in jedem Fall eine abgegebene Erklärung. Ob im Einzelfall eine Erklärungspflicht besteht, beantworten das Revenue Department oder ein thailändischer Steuerberater.

Kann ich die Erklärung online abgeben?

Ja, über das e-Filing-Portal des Revenue Department. Die Registrierung verlangt die Steuernummer und wird per Einmalcode an Telefon oder E-Mail bestätigt.

Was passiert, wenn ich zu spät abgebe oder zahle?

Auf Steuer, die nicht bis Ende März gezahlt ist (bei Online-Abgabe für 2025: bis 8. April), fällt ein Zuschlag von 1,5 Prozent je angefangenem Monat an. Für eine nicht fristgerecht abgegebene Erklärung droht zusätzlich eine Geldbuße von bis zu 2.000 Baht.

Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Fehlt Ihnen hier eine Frage? Schreiben Sie mir an post@thailandratgeber.de. Fragen, die viele betreffen, beantworte ich hier in den häufigen Fragen, ohne Namen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall kann ich nicht geben.

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Quellen

Im Text verlinkte Quellen, geprüfter Stand: 23. Oktober 2026. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Behörde oder des Anbieters.