Thailand, Bali oder Vietnam für einen Langzeitaufenthalt: Visa und Steuern im Vergleich

Kurz gesagt: Ohne Visum vorab bekommen Deutsche in Thailand seit dem 15. September 2026 30 Tage, in Indonesien ein Visa on Arrival über 30 Tage für 500.000 Rupiah und in Vietnam 45 Tage visafrei, Ein- und Ausreisetag eingerechnet. Für längere Aufenthalte mit Remote-Arbeit gibt es in Thailand das DTV (fünf Jahre gültig, 180 Tage je Einreise, Finanznachweis über 500.000 Baht) und in Indonesien das Visum E33G (ein Jahr, Einkommen von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr, Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens und Kontoauszüge der letzten drei Monate über mindestens 2.000 US-Dollar). Für Vietnam habe ich auf den ausgewerteten amtlichen Seiten kein eigenes Remote-Visum gefunden; das E-Visum gilt höchstens 90 Tage. Thailändischer Steuerresident wird, wer 180 Tage oder mehr im Kalenderjahr im Land ist, indonesischer unter anderem, wer mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten dort ist; ebenso, wer in Indonesien wohnt oder sich in einem Steuerjahr dort aufhält und die Absicht hat, dort zu wohnen. Eine Krankenversicherungspflicht nennen die ausgewerteten amtlichen Seiten für diese Wege nicht; in Thailand ist sie beim Rentnervisum O-A und beim LTR Voraussetzung.
Ausführlich in Kapitel 4 des Handbuchs „Auswandern nach Thailand“: rund 280 Seiten, jede Rechtsangabe mit Norm oder Quelle und Prüfdatum. Inhalt ansehen · 18,99 €
Ich vergleiche Thailand, Bali und Vietnam danach, wie Sie einreisen, wie lange Sie bleiben dürfen, was Sie nachweisen müssen und ab wann Sie steuerlich ansässig werden. Ich lebe seit 2025 in Pattaya; für Indonesien und Vietnam gebe ich nur wieder, was Behörden und das Auswärtige Amt am 23. Oktober 2026 veröffentlicht hatten. Eine Empfehlung für ein Land gebe ich nicht.
Kurzaufenthalte und Einreise im Vergleich
Verglichen wird die Aufenthaltsdauer, nicht die Gültigkeit des Visums: Das DTV ist fünf Jahre gültig, erlaubt aber 180 Tage je Einreise; C1 und E33G sind 90 Tage ab Ausstellung gültig. Die erste Tabelle zeigt die Wege ohne Nachweis einer Tätigkeit. Sie tragen keinen dauerhaften Aufenthalt.
| Thailand | Indonesien (Bali) | Vietnam | |
|---|---|---|---|
| Ohne Visum vorab | visumfrei, 30 Tage, nur Tourismus | Visa on Arrival (B1), 30 Tage, 500.000 Rupiah | visafrei, 45 Tage einschließlich Ein- und Ausreisetag |
| Verlängerung | einmal um höchstens 30 Tage, 1.900 Baht, im Ermessen des Beamten | einmal, insgesamt höchstens 60 Tage | auf den ausgewerteten amtlichen Seiten nicht beschrieben |
| Längerer Weg ohne Tätigkeitsnachweis | Touristenvisum, im Regelfall bis zu 60 Tage, einmal um höchstens 30 Tage verlängerbar (Ermessen) | Besuchsvisum C1, vorab online zu beantragen, 60 Tage, mehrfach verlängerbar bis höchstens 180 Tage, 1.000.000 Rupiah; dazu Kontoauszüge der letzten drei Monate über mindestens 2.000 US-Dollar | E-Visum, höchstens 90 Tage, einfache Einreise 25 US-Dollar, mehrfache 50 US-Dollar |
| Digitale Einreisekarte | TDAC, frühestens 3 Tage vor Ankunft, kostenlos | „All Indonesia“, ab 72 Stunden vor der Einreise, bei Einreise über internationale Flughäfen Pflicht, enthält die Zollerklärung | Vorab-System „PAI“ wird nach dem Auswärtigen Amt an fast allen internationalen Flughäfen erprobt |
| Reisepass | bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig | bei Ein- und Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig | visafrei: bei Einreise noch mindestens sechs Monate (Botschaft und Auswärtiges Amt); mit Visum nach dem Auswärtigen Amt sechs Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus |
| Weitere Nachweise | Weiter- oder Rückreiseticket: nach dem Generalkonsulat Frankfurt kann es verlangt werden, nach dem Auswärtigen Amt ist visumspflichtig, wer die Weiter- oder Rückreise nicht nachweisen kann; 20.000 Baht pro Person, 40.000 Baht pro Familie in bar | Rück- oder Weiterflugticket | Botschaft: Weiter- oder Rückflugticket möglicherweise an der Grenze gefordert; Auswärtiges Amt: Ausdruck des Rück- oder Weiterflugtickets bei Einreise vorzulegen |
In Thailand ist die visumfreie Einreise über Landgrenzen auf zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt; das Auswärtige Amt und das Generalkonsulat München nennen die Grenze auch für den Seeweg. Das Auswärtige Amt nennt außerdem Zweifel am Aufenthaltszweck, etwa bei touristischen Aufenthalten von insgesamt mehr als 180 Tagen im Jahr, als möglichen Grund für eine Zurückweisung. Mehr im Artikel zur visumfreien Einreise nach Thailand.
Das Visa on Arrival gilt nach der Einwanderungsbehörde für Tourismus, Familienbesuche, die Teilnahme an Tagungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen sowie den Transit, das C1 unter anderem für Tourismus, Geschäftsgespräche und Besichtigungen. Mit beiden darf man in Indonesien weder Waren oder Dienstleistungen verkaufen noch Entgelt von Personen oder Firmen in Indonesien annehmen. Für eine Erwerbstätigkeit ist nach dem Auswärtigen Amt ein vor der Einreise erteiltes Visum zwingend erforderlich; dass Arbeit für ausländische Auftraggeber mit Visa on Arrival oder C1 erlaubt ist, sagen die ausgewerteten Seiten nicht.
Das elektronische Visa on Arrival lässt sich vorab online beantragen; für die Verlängerung nennt das Auswärtige Amt eine persönliche Vorsprache wegen der Biometrie. Auf Bali wird zusätzlich eine Tourismusgebühr von 150.000 Rupiah pro Person erhoben. Aufenthalte ab 24 Stunden sind nach dem Auswärtigen Amt meldepflichtig; wer privat unterkommt, sollte den Gastgeber ansprechen, damit dieser die Anmeldung beim Gemeindevorsteher vornimmt.
In Vietnam beginnen die 45 Tage nach Angabe der Botschaft in Berlin bei jeder Einreise neu, ohne Mindestabstand zur letzten Ausreise. Mit dem E-Visum ist die Einreise nur über bestimmte Grenzübergänge möglich. Eine Verlängerung des Aufenthalts mit E-Visum ist nach dem Auswärtigen Amt nur möglich, wenn ein „Sponsor“ ein Folgevisum garantiert.
Langzeitvisa für Remote-Arbeit und Vermögende
| Thailand | Indonesien | Vietnam | |
|---|---|---|---|
| Visum für Remote-Arbeit | DTV, Kategorie Workcation | E33G „Remote Worker“ | auf den amtlichen Seiten nicht gefunden |
| Aufenthalt | 5 Jahre gültig, 180 Tage je Einreise, einmal je Einreise um bis zu 180 Tage verlängerbar (1.900 Baht, Ermessen) | 1 Jahr, Verlängerung online | — |
| Finanznachweis | 500.000 Baht, in der Regel über Kontoauszüge oder ein Sponsorschreiben | Einkommen von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr, dazu Kontoauszüge der letzten drei Monate über mindestens 2.000 US-Dollar | — |
| Tätigkeitsnachweis | Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung oder Portfolio, Arbeit für Auftraggeber außerhalb Thailands | Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens | — |
| Gebühr | 10.000 Baht, bei den Vertretungen in Deutschland 350 Euro | 7.000.000 Rupiah für ein Jahr | — |
| Für Vermögende | LTR, Thailand Privilege: Bronze 650.000 Baht laut Vertriebspartnern nur bis 30. September 2026 buchbar, die offizielle Seite nannte am 28. September 2026 kein Enddatum; ohne Bronze ab 900.000 Baht | Second-Home-Visum E33: bis zu 5 Jahre, insgesamt höchstens 10 Jahre; 130.000 US-Dollar bei einer Staatsbank oder eine Wohnung ab 1.000.000 US-Dollar; 13.000.000 Rupiah | auf den ausgewerteten Seiten kein eigener Weg |
Der DTV-Antrag läuft über das e-Visa-Portal und muss außerhalb Thailands gestellt werden. Seit dem 31. August 2026 verlangt das Portal zusätzlich einen Nachweis des dauerhaften Wohnsitzes im Antragsland und ein polizeiliches Führungszeugnis. Wer nirgends dauerhaft gemeldet ist, hatte dafür Mitte September 2026 keine dokumentierte Lösung. Das DTV ist keine Arbeitserlaubnis, und eine ausdrückliche gesetzliche Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht wurde bei der Prüfung am 28. September 2026 nicht gefunden. Wer thailändische Kunden bedient, in Thailand ein Gewerbe betreibt oder für ein thailändisches Unternehmen tätig wird, verlässt den Rahmen des Workcation-Wegs. Mehr im Artikel zum DTV-Visum und zum Arbeiten in Thailand.
Das indonesische E33G erlaubt den Aufenthalt, um Aufgaben für ein ausländisches Unternehmen zu erledigen; einen Sponsor braucht es nicht. Verboten bleiben Arbeit, die nicht zum Titel passt, und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, soweit er nicht für die Arbeit nötig ist. Ob Selbständige ohne Arbeitsvertrag den Nachweis führen können, sagt die Seite nicht; das klären Sie vorab mit der indonesischen Vertretung.
Beim Second-Home-Visum E33 sind Guthaben oder Wohnung binnen 90 Tagen nach der Einreise nachzuweisen und während der ganzen Laufzeit zu halten.
Für Vietnam habe ich ein Visum für Remote-Arbeit weder auf den Seiten der Botschaft noch im E-Visum-Portal gefunden. Visa für Geschäftsreisende und Investoren können nach dem Auswärtigen Amt für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden; für diesen Personenkreis kann nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Eine Vermögens- oder Investitionsschwelle nennt das Auswärtige Amt nicht, Einzelheiten erfragen Sie bei der Botschaft.
Steuerresidenz: 180 und 183 Tage
- Thailand: Wer im Kalenderjahr insgesamt 180 Tage oder mehr im Land ist, gilt als steuerlich ansässig (§ 41 Abs. 3 Revenue Code). Auslandseinkommen, das nach Thailand gebracht wird, ist dort steuerpflichtig, wenn Sie im Jahr der Erzielung ansässig waren und es am oder nach dem 1. Januar 2024 erzielt wurde; Einzelheiten im Artikel zur Remittance-Regel. Unabhängig von der Ansässigkeit ist nach dem Wortlaut von § 41 Abs. 1 Revenue Code Einkommen aus Arbeit, die in Thailand ausgeübt wird, dort steuerpflichtig, gleich wo es gezahlt wird. Wie das auf Remote-Arbeit für ausländische Kunden anzuwenden ist, ist offen; das klärt ein thailändischer Steuerberater.
- Indonesien: Steuerlich im Inland ansässig ist nach Art. 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, wer in Indonesien wohnt, wer sich mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten dort aufhält oder wer sich in einem Steuerjahr dort aufhält und die Absicht hat, dort zu wohnen. Nach den Erläuterungen zum Einkommensteuergesetz (Fassung von 2000) müssen die Tage nicht zusammenhängen; gezählt wird über zwölf Monate ab der Ankunft. Die Folgen klärt ein indonesischer Steuerberater.
- Vietnam: Andere Seiten nennen eine Tagesschwelle. Die Seite der vietnamesischen Steuerbehörde war bei meinem Abruf am 23. Oktober 2026 nicht erreichbar; deshalb nenne ich für Vietnam keine Zahl.
Ob Deutschland Sie nach dem Wegzug weiter besteuert, klärt der Artikel zur Abmeldung aus Deutschland.
Krankenversicherung: Pflicht oder Empfehlung
Für die visumfreie Einreise nach Thailand und für das DTV nennen die ausgewerteten Quellen keine Krankenversicherung als Voraussetzung. Verlangt wird sie beim Rentnervisum O-A mit mindestens 3.000.000 Baht oder 100.000 US-Dollar Deckung und beim LTR mit mindestens 50.000 US-Dollar, ersatzweise Leistungen der thailändischen Sozialversicherung oder 100.000 US-Dollar Bankguthaben auf den eigenen Namen über mindestens zwölf Monate.
Die indonesischen Seiten zum Visa on Arrival, zum C1 und zum E33G nennen keine Versicherung als Voraussetzung, die Seite der vietnamesischen Botschaft ebenfalls nicht. Für beide Länder empfiehlt das Auswärtige Amt eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport. Welche Police zu Ihrem Aufenthalt passt, klären Sie mit einem Versicherer.
Was das Leben kostet
Für Thailand gibt es Richtwerte für 2026: Eine Einzelperson kommt je nach Ort und Anspruch auf rund 30.000 bis 60.000 Baht im Monat in Chiang Mai, 32.000 bis 68.000 Baht in Pattaya und 50.000 bis 110.000 Baht in Bangkok. Ein durchgerechneter Beispielfall, ein selbständiger Entwickler, 34, allein in Chiang Mai, braucht 51.100 Baht im Monat, bei 38 Baht je Euro rund 1.345 Euro. Es sind Größenordnungen, keine Erhebung; die Herleitung steht im Artikel zu den Lebenshaltungskosten in Thailand, der Vergleich der Orte im Standortvergleich.
Für Bali und Vietnam nenne ich keine Kostenzahlen, weil mir dafür keine geprüften Werte aus amtlicher Statistik vorliegen.
Abwägung nach Merkmalen
- Probewohnen ohne Visum vorab: Vietnam erlaubt mit 45 Tagen die längste visafreie Zeit je Einreise, Thailand 30 Tage plus eine Verlängerung im Ermessen, Indonesien 30 Tage mit gebührenpflichtigem Visa on Arrival plus eine Verlängerung.
- Remote-Arbeit, Art des Nachweises: Das DTV verlangt einen Finanznachweis über 500.000 Baht, in der Regel über Kontoauszüge oder ein Sponsorschreiben, aber keine Einkommensschwelle; das E33G verlangt mindestens 60.000 US-Dollar Jahreseinkommen, einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens und Kontoauszüge über mindestens 2.000 US-Dollar.
- Antrag nach der Abmeldung: Beim DTV hängt der Antrag seit dem 31. August 2026 an einem dauerhaften Wohnsitz im Antragsland. Die indonesische Seite zum E33G nennt eine solche Vorgabe nicht.
Für die thailändischen Wege gibt es den Visa-Wegweiser.
Was das Handbuch dazu enthält
Kapitel 4 von Auswandern nach Thailand — Das Handbuch ordnet alle thailändischen Aufenthaltswege mit Nachweisen, gebundenem Kapital und Behördenterminen. Eine kostenlose Checkliste mit Leseprobe erhalten Sie per E-Mail über die Checkliste.
Häufige Fragen
Gibt es ein Nomadenvisum für Bali?
Ja. Die indonesische Einwanderungsbehörde führt das Visum E33G für Remote-Arbeiter: ein Jahr Aufenthalt, Einkommen von mindestens 60.000 US-Dollar im Jahr, Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Indonesiens, dazu Kontoauszüge der letzten drei Monate über mindestens 2.000 US-Dollar, 7.000.000 Rupiah Gebühr. Es gilt für ganz Indonesien, nicht nur für Bali.
Hat Vietnam ein Visum für digitale Nomaden?
Auf den ausgewerteten amtlichen Seiten nicht. Das E-Visum gilt höchstens 90 Tage.
Ab wann werde ich steuerlich ansässig?
In Thailand ab 180 Tagen im Kalenderjahr, in Indonesien bei Wohnsitz dort, bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt innerhalb von zwölf Monaten oder bei Aufenthalt im Steuerjahr mit der Absicht, dort zu wohnen. Für Vietnam nenne ich keine Zahl, weil die Seite der Steuerbehörde nicht erreichbar war.
Stand und Quellen: 23. Oktober 2026. Thailand: Handbuch, Kapitel 1, 3, 4, 5, 6, 7, 14 und 20 (geprüft 28. und 29. September 2026), und die Reise- und Sicherheitshinweise Thailand des Auswärtigen Amts. Indonesien, abgerufen am 23. Oktober 2026: Einwanderungsbehörde zu B1 Visa on Arrival, C1, E33G und E33 Second Home, die Steuerbehörde zur Ansässigkeit nach Art. 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz und zum Einkommensteuergesetz mit Erläuterungen, Fassung 2000 sowie die Reise- und Sicherheitshinweise Indonesien. Vietnam, abgerufen am 23. Oktober 2026: Botschaft Vietnams in Berlin, E-Visum-Portal und die Reise- und Sicherheitshinweise Vietnam. Einreiseregeln ändern sich kurzfristig; maßgeblich sind die Angaben der Vertretung des Ziellandes zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.
Fehlt Ihnen hier eine Frage? Schreiben Sie mir an post@thailandratgeber.de. Fragen, die viele betreffen, beantworte ich hier in den häufigen Fragen, ohne Namen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall kann ich nicht geben.
Quellen
Im Text verlinkte Quellen, geprüfter Stand: 23. Oktober 2026. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Behörde oder des Anbieters.
- Reise- und Sicherheitshinweise Thailand (auswaertiges-amt.de)
- B1 Visa on Arrival (imigrasi.go.id)
- C1 (imigrasi.go.id)
- E33G (imigrasi.go.id)
- E33 Second Home (imigrasi.go.id)
- Ansässigkeit nach Art. 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (pajak.go.id)
- Einkommensteuergesetz mit Erläuterungen, Fassung 2000 (pajak.go.id)
- Reise- und Sicherheitshinweise Indonesien (auswaertiges-amt.de)
- Botschaft Vietnams in Berlin (vietnambotschaft.org)
- E-Visum-Portal (evisa.gov.vn)
- Reise- und Sicherheitshinweise Vietnam (auswaertiges-amt.de)