Visa-Wegweiser: Welches Visum passt für Thailand?
Der Wegweiser fragt in bis zu sieben Schritten, wie lange Sie am Stück bleiben wollen, was Sie im Land tun und welche Nachweise Sie führen können. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden weder gespeichert noch übertragen.
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Die Wege im Überblick
Welches Visum für Thailand passt, hängt an drei Dingen: wie lange Sie am Stück bleiben wollen, was Sie im Land tun und welche Nachweise Sie führen können. Der Wegweiser zeigt nach den Fragen bis zu drei passende Wege, jeweils mit Kernbedingung, Nachweis oder Gebühr und dem Stand der Angaben.
Wichtig zur Unterscheidung: Das Visum ist die Einreiseerlaubnis. Die Aufenthaltsdauer wird beim Grenzübertritt gestempelt und danach von der Immigration verlängert. Ein fünf Jahre gültiges DTV bedeutet deshalb nicht fünf Jahre Aufenthalt, sondern fünf Jahre lang das Recht, jeweils für 180 Tage einzureisen.
Die Tabelle stellt alle Wege nebeneinander, die der Wegweiser vergleicht. Bei den meisten Wegen liegt die Verlängerung im Ermessen des Beamten; einen Anspruch darauf gibt es nicht.
| Weg | Aufenthalt je Einreise | Nachweis | Arbeiten |
|---|---|---|---|
| Visumfreie Einreise | 30 Tage, einmal um höchstens 30 Tage verlängerbar (Ermessen, 1.900 Baht) | kein Antrag; bei der Einreise 20.000 Baht pro Person, 40.000 Baht pro Familie (Generalkonsulat Frankfurt, Stand 28. September 2026) | nein, nur Tourismus |
| Touristenvisum | im Regelfall bis zu 60 Tage, einmalig um höchstens 30 Tage verlängerbar (Ermessen) | 35 Euro Gebühr für eine einmalige Einreise; bei der Einreise 20.000 Baht bar, 40.000 Baht pro Familie (Botschaft Berlin) | nein |
| DTV | 180 Tage, einmal je Einreisestempel um bis zu 180 Tage verlängerbar; 5 Jahre gültig | 500.000 Baht; Gebühr 10.000 Baht, in Deutschland 350 Euro | auf dem Workcation-Weg für Remote-Arbeit für das Ausland erteilt; keine Arbeitserlaubnis |
| Non-O (Rente, ab 50) | 90 Tage, auf 1 Jahr verlängerbar | 800.000 Baht oder 65.000 Baht im Monat | nein |
| Non-O-A (Rente, ab 50) | 1 Jahr | wie Non-O plus Krankenversicherung mit mindestens 3.000.000 Baht Deckung | nein |
| Non-O (Heirat) | 90 Tage, auf 1 Jahr verlängerbar | 400.000 Baht oder 40.000 Baht im Monat | mit Work Permit möglich |
| LTR | 5 Jahre, verlängerbar auf 10 | je nach Kategorie 80.000 US-Dollar im Jahr Einkommen oder 1 Mio. US-Dollar Vermögen und 500.000 US-Dollar Investition in Thailand | mit Digital Work Permit; Work-from-Thailand nur remote, ohne Work Permit |
| Thailand Privilege | 1 Jahr je Einreise; Mitgliedschaft je nach Paket 5 bis 20 Jahre | nur Geld, einmalig und nicht erstattungsfähig: ohne Bronze 900.000 bis 5.000.000 Baht; Bronze (650.000 Baht) laut Vertriebspartnern nur bis 30. September 2026 buchbar, die offizielle Seite nannte am 28. September 2026 kein Enddatum | nein |
| Non-B mit Work Permit | 90 Tage, in Thailand auf 1 Jahr verlängerbar | Arbeitgeber | die im Work Permit bezeichnete Tätigkeit |
Nicht abgefragt werden das Studienvisum (Non-Immigrant ED), das zehnjährige O-X und die DTV-Kategorie für Ehepartner und Kinder von DTV-Inhabern. Bei wiederholten visumfreien Einreisen gilt: Die Grenzbeamten sehen jeden vorangegangenen Stempel, und eine feste Zahl, ab der die Einreise verweigert wird, nennt keine amtliche Quelle. Als Dauerlösung trägt dieser Weg nicht.
Rechtsstand. Visumfreie Einreise: Bekanntmachungen des Innenministeriums im Royal Gazette, in Kraft seit 15. September 2026; Verlängerung nach Anordnung des Immigration Bureau Nr. 12/2568, Anlage Nr. 2.4, geprüft 29. September 2026. Touristenvisum und Gebühren in Euro: Gebührentabelle der Botschaft Berlin, geprüft 28. September 2026. DTV: Unterlagenlisten der Botschaft Berlin und der Generalkonsulate Frankfurt und München sowie der Immigration Division 1, geprüft 28. September 2026; Wohnsitznachweis und Führungszeugnis seit 31. August 2026. Rentnervisum: Immigration Bureau, Kriterien 2.22 in der Fassung der Anordnung Nr. 12/2568, geprüft 29. September 2026. LTR: Board of Investment, geprüft 28. September 2026. Thailand Privilege: offizielle Seite, geprüft 28. September 2026. Arbeitserlaubnis und Non-B: Gesetz über die Arbeit von Ausländern und Visaliste der Botschaft Berlin, geprüft 28. September 2026.
Der Wegweiser ist eine Planungshilfe mit den Regeln zum genannten Stand. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der Botschaft, des Generalkonsulats oder Ihres Immigration Office. Maßgeblich ist, was die zuständige Stelle verlangt und entscheidet; lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.