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Reisepass in Thailand erneuern oder bei Verlust ersetzen

Von Tobias Gensicke, Ende 30, lebt seit 2025 in Pattaya und zeigt den Alltag in Videos auf TikTok und Facebook (@thailandratgeber) · geprüfter Stand: 23. Oktober 2026 · zuletzt geändert: 23. Oktober 2026

Hände halten eine Passhülle mit Bordkarte und ein Smartphone
Symbolbild · Foto: Pexels

Kurz gesagt: Einen neuen deutschen Reisepass beantragen Sie in Thailand persönlich und mit Termin bei der Deutschen Botschaft Bangkok, unter Bedingungen auch bei den Honorarkonsuln in Phuket oder Chiang Mai; beim Honorarkonsul in Pattaya ist nur die Passabholung möglich, keine Passbeantragung. Wer aus Deutschland abgemeldet ist, zahlt über 24 Jahre für einen zehn Jahre gültigen Pass 106 Euro, sonst 176 Euro; die Bearbeitung dauert im Normalverfahren mindestens fünf Wochen, im Expressverfahren in der Regel drei. Bei Verlust lassen Sie zuerst ein Verlustprotokoll bei der thailändischen Polizei aufnehmen; die Botschaft stellt dann grundsätzlich einen Reiseausweis für 57 Euro aus, der nur zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt; für Reisen in andere Länder ist ein vorläufiger Reisepass nötig. Ihren Aufenthaltsstempel in den neuen Pass übertragen zu lassen, ist nach Angabe der Immigration Bangkok nur nötig, wenn Sie eine Verlängerung oder einen Visumwechsel planen; sonst empfiehlt sie, bei der Ausreise alten und neuen Pass vorzulegen. Übertragen wird der Stempel von der thailändischen Immigration, nicht von der Botschaft. Die dafür in der Regel verlangte Bescheinigung der Botschaft (36 Euro) gibt es seit dem 1. März 2023 nur noch bei Passverlust und Namensänderung, obwohl die Immigration Bangkok das Botschaftsschreiben in ihrer Liste auch für den abgelaufenen und den vollen Pass nennt.

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Ein deutscher Reisepass läuft auch dann ab, wenn man längst in Thailand lebt. Neu beantragt wird er bei der Deutschen Botschaft Bangkok, und damit ist es nicht getan: Visum und Aufenthaltsstempel stehen im alten Pass. Dieser Artikel zeigt Ablauf, Gebühren und Dauer bei der Botschaft, den Weg nach einem Verlust und was die thailändische Immigration für die Übertragung des Stempels verlangt. Die Seiten der Botschaft habe ich am 23. Oktober 2026 abgerufen.

Wo Sie den neuen Pass beantragen

Bei der Deutschen Botschaft Bangkok beantragen Sie den Pass nur persönlich und mit Termin in der Passstelle. Den Termin buchen Sie über die Terminseite der Botschaft. Mit einigen Smartphones und Tablets funktioniert die Buchung nach Angabe der Botschaft nicht; dann bleibt der PC. Unvollständige Anträge nimmt die Botschaft nicht an; dann ist ein neuer Termin nötig.

Außerhalb Bangkoks gibt es drei Honorarkonsuln, aber nicht alle nehmen Passanträge an:

StellePassantragErsatzdokument bei VerlustBescheinigung für die Immigration
Botschaft Bangkokjajaja, nur bei Verlust oder Namensänderung
Honorarkonsulin Phuketja, nicht für den ersten deutschen Pass und nicht nach NamensänderungjaAushändigung; Antrag bei Verlust möglich
Honorarkonsul Chiang Maija, seit 1. Juni 2026 nur mit Zusatzbedingungennicht genanntAushändigung
Honorarkonsul Pattayanein, nur Abholung des fertigen Passesnicht genanntAushändigung

In Chiang Mai nimmt der Honorarkonsul seit dem 1. Juni 2026 nur noch Anträge an, wenn Sie eine deutsche Geburts- oder Eheurkunde auf den Namen im aktuellen Pass vorlegen können und dieser Pass höchstens zwei Jahre abgelaufen ist. Beide Bedingungen gelten zusammen. In Chiang Mai wie in Phuket ausgenommen sind außerdem der erste deutsche Pass und Anträge nach einer Namensänderung. Beim Honorarkonsul fallen zusätzliche Gebühren und Auslagen an, die Bearbeitung verlängert sich um etwa zwei bis drei Wochen, und Kreditkarten werden dort nicht angenommen.

Für den Honorarkonsul in Pattaya, wo ich seit 2025 lebe, schreibt die Botschaft ausdrücklich: nur Passabholung möglich, keine Passbeantragung. Ausgehändigt werden dort außerdem Passbescheinigungen für die Immigration. Sein Bezirk umfasst Chon Buri, Rayong, Chanthaburi und Trat. Wie die Abholung in Pattaya im Einzelnen abläuft, nennt die Botschaft nicht; das klären Sie vorher mit ihr oder dem Honorarkonsul.

Welche Unterlagen Sie mitbringen

Für Erwachsene verlangt die Botschaft in jedem Fall:

  1. das vollständig ausgefüllte Antragsformular (ohne Kopie)
  2. den bisherigen Reisepass
  3. eine Personenstandsurkunde, aus der Ihr aktueller Name hervorgeht, etwa Geburts- oder Heiratsurkunde
  4. die Abmeldebescheinigung aus Deutschland, sofern trotz Abmeldung noch ein deutscher Wohnort im Pass steht
  5. ein Passbild neueren Datums; es kann in der Eingangshalle der Botschaft gemacht werden

Alle Unterlagen legen Sie im Original mit einer Kopie vor. Urkunden, die weder deutsch noch englisch sind, brauchen eine deutsche Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros. Je nach Fall verlangt die Botschaft weitere Nachweise. Ab sechs Jahren werden Fingerabdrücke abgenommen.

Gebühren und Bearbeitungsdauer

Die Botschaft hat ihre Passgebühren zum 8. Februar 2026 geändert. Bezahlt wird in Baht zum Zahlstellenkurs der Botschaft, bar oder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard auf Ihren Namen, Abrechnung in Euro); die Kartenzahlung garantiert die Botschaft nicht.

Dokumentaus Deutschland abgemeldet (Botschaft zuständig)ohne Abmeldung
Reisepass für Personen über 24 Jahre, 10 Jahre gültig106,00 Euro176,00 Euro
Reisepass für Personen unter 24 Jahre, 6 Jahre gültig73,50 Euro111,00 Euro
Zuschlag für 48 Seiten22,00 Euro22,00 Euro
Expresszuschlag32,00 Euro32,00 Euro
Vorläufiger Reisepass, 1 Jahr gültig75,00 Euro101,00 Euro
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland57,00 Euro57,00 Euro

Die Bearbeitung dauert im Normalverfahren mindestens fünf Wochen, im Expressverfahren in der Regel drei Wochen. In besonderen Notfällen ist ein vorläufiger Reisepass möglich, der ein Jahr gilt und mehrere Arbeitstage braucht. Das sind nach Angabe der Botschaft unverbindliche Prognosen. Was die Abmeldung aus Deutschland sonst bewirkt, steht im eigenen Artikel.

Abgeholt wird der fertige Pass ohne Termin dienstags von 8.30 bis 9.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 14.30 Uhr, persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person. Den bisherigen Pass legen Sie bei der Abholung grundsätzlich vor.

Wenn der Pass verloren oder gestohlen ist

Der erste Schritt ist ein Verlustprotokoll der örtlichen thailändischen Polizei. Angezeigt wird ein Verlust bei der Polizeidienststelle am Verlustort. Danach beantragen Sie bei der Botschaft oder bei der Honorarkonsulin in Phuket ein Ersatz-Reisedokument. Mitzubringen sind:

  1. das Verlustprotokoll der Polizei
  2. zwei aktuelle Passfotos
  3. das ausgefüllte Antragsformular
  4. die ausgefüllte Verlustanzeige nach § 15 Nr. 3 Passgesetz
  5. soweit möglich ein Ersatz-Identitätsnachweis, etwa der Personalausweis oder eine Passkopie zusammen mit einem Dokument mit Lichtbild wie dem Führerschein

Ohne Identitätsnachweis dauert die Bearbeitung mehrere Arbeitstage länger. Für die Botschaft buchen Sie einen Termin. Ist das nicht rechtzeitig möglich, können Sie montags bis freitags um 8.30 Uhr ohne Termin kommen, brauchen dann aber einen Nachweis wie ein Flugticket und müssen mit mehreren Stunden Wartezeit rechnen.

Wichtig für alle, die in Thailand leben: Die Botschaft stellt grundsätzlich einen „Reiseausweis als Passersatz“ aus, und der berechtigt nur zur Rückkehr nach Deutschland. Wer in andere Länder reisen will, braucht einen vorläufigen Reisepass. Dafür holt die Botschaft nach ihren Angaben zuerst die Ermächtigung der für Sie zuständigen Passbehörde an Ihrem Wohnort ein, was die Bearbeitung in der Regel auf drei bis fünf Arbeitstage verlängert. Wie das bei Abgemeldeten mit Wohnsitz in Thailand läuft, sagt die Seite nicht; das klären Sie mit der Botschaft.

Weil ein Ersatz-Identitätsnachweis das Verfahren verkürzt, gehören eine Passkopie und eine Kopie des Visums oder Aufenthaltsstempels in die Notfallmappe aus dem Artikel zur Sicherheit in Thailand.

Visum und Stempel in den neuen Pass übertragen

Die Übertragung erledigt die thailändische Immigration, nicht die Botschaft. Nach dem FAQ der Immigration Bangkok kommt es darauf an, was Sie vorhaben:

Für den Fall „Verlust, Ablauf oder voller Pass“ nennt die Immigration Bangkok fünf Unterlagen: Antragsformular, Kopie des Polizeiberichts, Kopie des alten Passes mit Foto (falls vorhanden), Kopie des neuen Passes und ein Schreiben der eigenen Botschaft an die Immigration mit der Bitte um Übertragung. Wer schon einmal einen Aufenthalt beantragt hat, etwa eine Verlängerung, wendet sich nach dem Hinweis der Immigration Bangkok an das Büro, bei dem er das zuletzt getan hat. Eine Gebühr für die Übertragung nennt die Seite nicht, und eine amtliche Angabe dazu habe ich nicht gefunden.

Hier liegt ein offener Widerspruch. Die Botschaft stellt die Bescheinigung zur Übertragung des Visums seit dem 1. März 2023 grundsätzlich nicht mehr aus, nur noch in Ausnahmefällen, nämlich bei Passverlust und Namensänderung, für 36 Euro. Die thailändische Immigration sei darüber informiert, schreibt die Botschaft. Die Liste der Immigration Bangkok führt das Botschaftsschreiben dagegen weiter für alle drei Fälle auf, also auch für den normal abgelaufenen Pass. Wer seinen Pass regulär erneuert hat, fragt deshalb vorher bei seinem Immigration Office, was es ohne Botschaftsschreiben akzeptiert.

Nach einem Verlust ist der Weg eindeutiger: Mit dem neuen Reisedokument, der Bescheinigung der Botschaft oder der Honorarkonsulin und dem Polizeiprotokoll lassen Sie den Aufenthaltstitel bei der Immigration übertragen.

Die erste 90-Tage-Meldung nach einem Passwechsel weist das Online-System automatisch ab. Für diese Meldung nennt die Immigration nur die Meldung persönlich oder durch einen Beauftragten beim Immigration Office Ihres Wohnorts; Einzelheiten stehen im Artikel zur 90-Tage-Meldung. Ob ein im Ausland erteiltes Visum, etwa ein DTV aus dem e-Visa-Portal, nach einem Passwechsel bei der Wiedereinreise ohne Weiteres anerkannt wird, dazu habe ich keine amtliche Angabe gefunden. Das klären Sie vor der nächsten Auslandsreise mit der Vertretung, die das Visum erteilt hat; das Visum selbst erklärt der Artikel zum DTV-Visum.

Was das Handbuch dazu enthält

Kapitel 22 beschreibt, was die Botschaft leisten kann, samt vollständiger Notfallmappe; Kapitel 8 die 90-Tage-Meldung, auch nach einem Passwechsel. Beides steht in Auswandern nach Thailand — Das Handbuch. Eine kostenlose Checkliste mit Leseprobe erhalten Sie per E-Mail über die Checkliste.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Reisepass in Thailand verlängern lassen?

Die Botschaft Bangkok nennt nur die Neuausstellung eines Reisepasses, eine Verlängerung führt sie nicht auf. Der neue Pass kostet für Abgemeldete über 24 Jahre 106 Euro, ohne Abmeldung 176 Euro (Stand 8. Februar 2026). Die Bearbeitung dauert im Normalverfahren mindestens fünf Wochen.

Kann ich den Pass beim Honorarkonsul in Pattaya beantragen?

Nein. Beim Honorarkonsul in Pattaya ist nach Angabe der Botschaft nur die Passabholung möglich, keine Passbeantragung; ausgehändigt werden dort auch Passbescheinigungen für die Immigration. Anträge nehmen außer der Botschaft die Honorarkonsuln in Phuket und Chiang Mai an, in Chiang Mai seit 1. Juni 2026 nur unter zusätzlichen Bedingungen.

Muss ich meinen Stempel in den neuen Pass übertragen lassen?

Nur wenn Sie eine Verlängerung oder einen Visumwechsel planen. Sonst empfiehlt die Immigration Bangkok, bei der Ausreise alten und neuen Pass vorzulegen. Die erste 90-Tage-Meldung nach dem Passwechsel nimmt das Online-System nicht an.

Gilt das auch für Österreicher und Schweizer?

Nein. Alle Angaben betreffen deutsche Pässe und die Deutsche Botschaft Bangkok. Für österreichische und schweizerische Pässe gelten die Regeln der jeweiligen Vertretung in Bangkok; deren Gebühren und Abläufe habe ich nicht geprüft.

Stand: 23. Oktober 2026. Antrag, Unterlagen, Gebühren (gültig seit 8. Februar 2026), Bearbeitungszeiten, Passverlust und Honorarkonsuln: Seiten der Deutschen Botschaft Bangkok, abgerufen am 23. Oktober 2026. Übertragung des Stempels: FAQ der Immigration Bangkok, abgerufen am selben Tag; was Ihr örtliches Immigration Office verlangt, fragen Sie dort. Der Artikel ersetzt keine Auskunft der Botschaft oder der Immigration im Einzelfall.

Dieser Artikel informiert über die Rechtslage zum genannten Stand und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Thailändisches Visumsrecht und deutsches Steuer- und Sozialrecht ändern sich unabhängig voneinander; prüfen Sie vor jeder verbindlichen Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.

Fehlt Ihnen hier eine Frage? Schreiben Sie mir an post@thailandratgeber.de. Fragen, die viele betreffen, beantworte ich hier in den häufigen Fragen, ohne Namen. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall kann ich nicht geben.

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Quellen

Im Text verlinkte Quellen, geprüfter Stand: 23. Oktober 2026. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung der Behörde oder des Anbieters.