Rentnervisum-Rechner: Reicht meine Rente für Thailand?
Für die Umwandlung und Verlängerung des Rentnervisums ab 50 in Thailand lässt sich der Finanznachweis auf drei Wegen führen: 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto, 65.000 Baht Einkommen im Monat oder eine Kombination, die zusammen 800.000 Baht im Jahr ergibt. Beim Antrag in Deutschland zählen nur Guthaben oder Einkommen, ein thailändisches Konto ist dafür nicht nötig. Der Rechner zeigt, welcher Weg mit Ihren Zahlen trägt und ab welchem Wechselkurs es knapp wird. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Der Wechselkurs-Test
Der Nachweis wird in Baht geführt, Ihre Rente kommt in Euro. Fällt der Kurs, schrumpft Ihr Einkommen in Baht, ohne dass sich an der Rente etwas ändert. Die Tabelle rechnet Ihr Netto-Einkommen bei mehreren Kursen um. 33 Baht je Euro ist ein Stresswert, kein erwarteter Kurs.
| Kurs (Baht je Euro) | Ihr Einkommen in Baht | 65.000 Baht im Monat erreicht? |
|---|
Die drei Wege im Überblick
Für die Verlängerung in Thailand gilt beim Non-O und beim O-A derselbe Finanznachweis. Wer mit einem O-A eingereist ist, braucht bei der Verlängerung zusätzlich die Krankenversicherung.
Weg 1: 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto
- Das Geld muss bei einer Geschäftsbank in Thailand liegen oder bei einem staatlichen Spezialfinanzinstitut, das nach einem eigenen thailändischen Gesetz errichtet ist. Ein deutsches Konto zählt dafür nicht.
- Die vollen 800.000 Baht müssen mindestens zwei Monate vor dem Verlängerungsantrag dort liegen.
- Nach der Bewilligung muss der volle Betrag noch drei Monate stehen bleiben.
- Danach dürfen Sie abheben, der Kontostand darf aber nicht unter 400.000 Baht fallen.
Weg 2: 65.000 Baht Einkommen im Monat
Nachzuweisen ist ein regelmäßiges Einkommen in dieser Höhe, und zwar netto. Die Deutsche Botschaft Bangkok stellt für den Einkommensnachweis eine Renten- und Einkommensbescheinigung aus; bescheinigt werden laut ihrem Merkblatt lediglich regelmäßige monatliche Nettoeinkünfte, nämlich Renten, Pensionen, Gehälter und Mieteinkünfte aus Deutschland. Beim ersten Antrag ist eine persönliche Vorsprache mit Termin und Originalbelegen nötig, die Gebühr beträgt 36 Euro in bar (Merkblatt Stand 2. Juli 2026). Wer diesen Nachweis führen kann, muss kein Kapital in Thailand festlegen. Bei der Umwandlung im Land verlangt die Immigration diese Bescheinigung. Die Kriterien für die Verlängerung nennen sie nicht ausdrücklich; ob Ihr Immigration Office sie auch bei der jährlichen Verlängerung verlangt, klären Sie dort.
Weg 3: Kombination
Kontoguthaben und Jahreseinkommen müssen zusammen 800.000 Baht im Jahr ergeben. Für das Guthaben gelten dieselben Fristen wie bei Weg 1: mindestens zwei Monate vor dem Antrag und drei Monate nach der Bewilligung auf dem Konto. Danach dürfen Sie abheben, solange mindestens die Hälfte des Guthabens auf dem Konto bleibt.
Beim Antrag in Deutschland gilt etwas anderes
Wer das O-A oder das Non-O „Ruhestand“ bei einer Vertretung in Deutschland beantragt, weist 800.000 Baht oder 65.000 Baht Monatseinkommen nach; ein thailändisches Konto verlangt dafür keine der drei Vertretungen. Die Kombination aus beidem ist nur für Umwandlung und Verlängerung in Thailand belegt. Berlin und Frankfurt verlangen einen aktuellen Kontostand, etwa Kontoauszüge der letzten drei Monate. Strenger ist das Generalkonsulat München: Rentenbescheid mit mindestens 65.000 Baht netto im Monat oder Kontoauszüge mit mindestens 800.000 Baht Saldo zu jedem Monatsende der letzten drei Monate; Wertpapierdepots, Fonds und Mieteinnahmen nimmt es nicht an. Was der Unterschied zwischen Non-O und O-A bei der Krankenversicherung bedeutet, erklärt der Ratgeber zum Rentnervisum.
Rechtsstand. Verlängerung im Ruhestand: Immigration Bureau, Kriterien 2.22 in der Fassung der Anordnung der Einwanderungsbehörde Nr. 12/2568 vom 23. Januar 2025, geprüft am 28. und 29. September 2026. Anträge in Deutschland: Visalisten der Botschaft Berlin (Stand 1. September 2026) und der Generalkonsulate Frankfurt und München, geprüft am 28. September 2026. Einkommensbescheinigung: Merkblatt der Deutschen Botschaft Bangkok, Stand 2. Juli 2026.
Der Rechner ist eine Planungshilfe mit den Regeln zum genannten Stand. Er ersetzt keine Auskunft der Botschaft, des Generalkonsulats oder Ihres Immigration Office und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob ein Nachweis anerkannt wird, entscheidet die zuständige Stelle.